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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich stärker zu berücksichtigen, als dies im Rahmen der bisherigen Sonderausgabenabzüge möglich war.

 

Die Stellungnahme des BVK lesen Sie hier.