Beschäftigen Sie 400-€- oder Vollzeitkräfte? Dann sollten Sie im Januar 2006 etwas mehr Geld bereithalten. Ab 01.01.2006 ändern sich die Zahlungsmodalitäten für Sozialabgaben bei Beschäftigung von Mini-Jobbern und Vollzeitkräften.
Bisher musste die Zahlung der pauschalierten Sozialabgaben spätestens zum 10. des Folgemonats erfolgen. Künftig werden die Sozialversicherungsbeiträge in geschätzter Höhe spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Der verbleibende Restbetrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Da im Dezember noch die alte Regelung gilt, zahlen Sie im Januar zweimal: am 10.01.2006 die Beiträge aus Dezember 2005 und am drittletzten Bankarbeitstag die geschätzten Sozialabgaben für Januar 2006. Allerdings gilt für Januar eine Übergangsregelung, so dass der fällige Beitrag für die Folgemonate in sechs gleiche Teile aufgeteilt werden kann