Entgegen einer Meldung der Financial Times Deutschland vom 27.11.2006 fordert die Victoria von ihren Einfirmenvertretern keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach Inkrafttreten des deutschen Versicherungsvermittlerrechts, die bei der Victoria abgeschlossen sein muss. Dies stellte der Vertriebsvorstand Löffler in einem Telefonat gegenüber dem BVK-Präsidenten Heinz klar.
Die Financial Times hatte berichtet, dass die Victoria darauf bestehe, dass all ihre 4.000 Vertreter nach Inkrafttreten der EU-Vermittlerrichtlinie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei ihr abschließen. Heinz hatte darauf hin Löffler angeschrieben und sein Unverständnis zu dieser Forderung zum Ausdruck gebracht. Für ihn und den BVK sei es nicht hinnehmbar, dass Zwangsabschlüsse für Versicherungsvertreter von einem Versicherungsunternehmen gefordert würden, die dem Bild des selbständigen Einfirmenvertreters, der seine Entscheidungen in eigener Verantwortung selbst zu treffen habe und treffen könne, entgegenstünden. Heinz hatte auch einen Verstoß europaweiter Wettbewerbsbestimmungen gesehen und gerügt.
Löffler wies darauf hin, dass die Vertreter der Victoria auch eine Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens zur Erlaubniserteilung abschließen und unterhalten könnten. Allerdings könne das Versicherungsunternehmen nicht die Aufrechterhaltung einer solchen Versicherung kontrollieren, so dass es auch nicht die Registrierung dieser Versicherungsvertreter veranlassen könne.