Private Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung
Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums
Die Nachfrage nach Riesterverträgen ist auch im Jahr 2007 weiter gestiegen, allerdings nur um 100.000 im Vergleich zum Vorjahr.
Um die Wertbeständigkeit der Renten zu erhalten, werden laufende Renten der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres durch Veränderung des aktuellen Rentenwerts, der ein Faktor der Formel zur Bestimmung der Rentenhöhe ist, angepasst. Bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts wird die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter zugrunde gelegt. Abweichend hiervon bestimmte das Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999, dass der aktuelle Rentenwert für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur in Höhe der Inflationsrate angepasst werden sollte.
Zum 1. Juli 2007 erhöht sich der zulässige Hinzuverdienst für Teilrentner. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und regelmäßig mehr als 350 Euro monatlich neben ihrer Altersrente hinzuverdienen, erhalten eine Teilrente. Eine Teilrente kann in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt werden. Welche Teilrente gezahlt wird, hängt von der Höhe des Hinzuverdienstes ab.
Für Selbständige gewinnt die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend an Bedeutung. Der Kreis der versicherungspflichtigen Selbständigen wurde in den letzten Jahren erweitert. Die Neuauflage des Kommentars "Selbständige in der Rentenversicherung" bietet Fachleuten und interessierten Laien nun die Möglichkeit, sich aktuell zu informieren.