Private Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung
Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 5.2.2008 ausführlich zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung Stellung genommen. Das Schreiben befasst sich mit den einzelnen Voraussetzungen der steuerlichen Förderung und erläutert diese anhand von Beispielen.
Im Bereich der privaten Altersvorsorge geht das BMF-Schreiben insbesondere auf die Förderung durch Kinderzulage und Sonderausgabenabzug, die nachgelagerte Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 EStG, die schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen und den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ein. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung setzt sich das Schreiben mit der lohnsteuerlichen Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, der steuerlichen Behandlung von Versorgungsleistungen und der schädlichen Auszahlung von geförderten Altersvorsorgevermögen auseinander.
Nährere Informationen sind auf den Webseiten des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de zu finden.
BMF-Schreiben vom 5.2.2008 - Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge