Mit der Änderung des § 89 b des Handelsgesetzbuches (HGB) hat der de

Der Bundesgerichtshof hat am 20. November 2002 durch Urteil (VIII ZR 211/01) entschieden, dass auch bei einer Fälligkeitsdifferenz zwischen Ausgleichsanspruch und Altersversorgung von über 20 Jahren dann ein Abzug vorgenommen werden darf, wenn dies der Billigkeit entspricht.

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 13. März 2003 der Allianz unter Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € untersagt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertreterversorgungswerkes zum Abzug der Versorgung vom Ausgleichsanspruch zu verwenden, die die Allianz erst im Jahre 2001 neu formuliert hatte.

Aber: Vereinbarungen über Billigkeitsprüfung beim Ausgleichsanspruch im Hinblick auf Altersversorgung sind nicht grundsätzlich unzulässig.

Bedeutung des Urteils:

Inhalt abgleichen