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Im Januar 2003 veröffentlichten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie über Versicherungsvermittlung. Ein wesentliches Ziel der Richtlinie ist, den Verbraucher zu schützen und seine Stellung zu verbessern. Die Regelungen traten in Deutschland am 22. Mai 2007 in Kraft. Sie haben unmittelbare Auswirkungen auf Arbeitsweise und Abläufe im Betrieb des Versicherungsmaklers.

Der Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation hat sich zum Ziel gesetzt, Versicherungsmaklern Hilfestellung und Orientierung bei der Umsetzung der umfangreichen Beratungs- und Dokumentationspflichten zu geben, die aus der Richtlinie resultieren. Dazu entwickelt er praktikable Lösungen und Arbeitshilfen, die den Makler bei seiner Tätigkeit unterstützen sollen.

Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation