Der Vorsitzende der Kollegialen Vereinigung der AachenMünchener (KV), Bernhard Keller, hat in einem Telefongespräch mit dem BVK-Hauptgeschäftsführer klargestellt, dass die Mitglieder der Vertretervereinigung nicht zur Unterzeichnung der Verträge mit der Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG (Allfinanz) aufgefordert worden seien.
Mit Schreiben vom 26. Juni 2007 hatte Keller ausgeführt, „nach einer guten Regelung gibt es keinen Grund, die Verträge nicht zügig zu unterschreiben“. Diese Formulierung hatten der BVK und viele seiner Mitglieder so verstanden, als gebe der KV-Vorstand die Empfehlung ab, schon jetzt die vom BVK kritisierten Vertragsangebote der Allfinanz anzunehmen und zu unterzeichnen. Keller stellte klar, dass die Empfehlung nur für den Fall abgegeben worden sei, dass die weiteren Verhandlungen zu guten Regelungen führten.
Der BVK hatte die seitens der Allfinanz vorgelegten Verträge, die anstelle der Verträge mit der AachenMünchener treten sollen, erhebliche rechtliche und tatsächliche Bedenken geäußert. Auch der seitens der KV beauftragte Anwalt hatte von einer Vertragsunterzeichnung abgeraten. So wurden u.a. von der Allfinanz rechtlich unzulässige Wettbewerbs- und Kündigungsbestimmungen formuliert. Dies führte dazu, dass der BVK seinen Mitgliedern geraten hat, die Vertragsangebote so nicht anzunehmen. Die mit der AachenMünchener geschlossenen Vertreterverträge gehen mit allen Rechten und Pflichten durch die Ausgliederung des Vertriebs an die Allfinanz über, so dass es neuer Verträge nicht bedarf.
Nach Ansicht des BVK sollte daher kein Vertreter der AachenMünchener schon jetzt Verträge unterzeichnen, sondern erst dann entscheiden, wenn die Ergebnisse der Verhandlungen der KV mit der AachenMünchener und der Allfinanz feststehen und überzeugend sind.