Dass amerikanische Firmen mit rein und wieder hinauswerfen häufig nicht zimperlich sein sollen, ist allgemein bekannt. Dass aber auch Versicherer sich in gleicher Weise verhalten, ist mehr als irritierend. So warb Hiscox bei Versicherungsvermittlern fleißig für die neue Pflicht- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dabei ging dieser Versicherer von dem Textentwurf des BMWi für die Versicherungsvermittlungs-Verordnung (VersVerm-VO) vom März des Jahres aus.

Für die Mitglieder, die die BVK-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gibt es Entwarnung.

Mit Umsetzung der so genannten EU-Vermittler-Richtlinie in deutsches Recht muss der Versicherungsmakler als Berufszugangsvoraussetzung den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) hat gemeinsam mit Nassau Versicherungen als Spezialversicherer im Bereich der Haftpflichtversicherungen für Versicherungsmakler eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die den Mitgliedern des BVK ein Richtlinien-konformes Versicherungsmodell mit besonderen Deckungserweiterungen bietet.

Bevor mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Pflicht wird, sprechen Sie mit Ihrem Versicherer oder Ihrer Vertretervereinigung, damit Ihr Versicherungsschutz rechtzeitig aktualisiert wird. Der BVK empfiehlt eine Grunddeckung in Höhe von 100.000 Euro und einen Excedenten in Höhe von 900.000 Euro. Beides sollte getrennt abgesichert werden, da man - wie im Leben - auf zwei Beinen besser steht.

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Das gilt auch für Versicherungsvermittler. Denn das neue Schuldrecht hat die Haftungssituation verschärft. Der Tipp: Beachten Sie die Rahmenbedingungen des BVK-Modells für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.

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