Erfolgreiche Verhandlungen des BVK mit der AXA
Nach einer Ausschreibung für eine neue und verbesserte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvertreter und Mehrfachagenten und nach intensiven und erfolgreichen Verhandlungen unter der Leitung des Vizepräsidenten Thomas Billerbeck konnte der BVK einen neuen Rahmenvertrag mit der AXA mit Wirkung zum 1. Januar 2011 abschließen, der die bisherigen Prämien sogar um bis zu 46 % abschmelzen lässt.
Altvertrag mit der AXA wurde gekündigt
Bisher war ebenfalls die AXA Vertragspartner des BVK. Mit einer Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2007 wurde den BVK-Mitgliedern Gelegenheit gegeben, die durch das Gesetz zur Änderung des Versicherungsvermittlerrechts für die Berufsausübung notwendig gewordene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei einem Versicherer abzuschließen, dessen Prämien mit weit unter 500 € bereits sehr günstig waren, da andere Anbieter Jahresprämien zwischen 500 € und 1.000 € verlangten. Im Hinblick darauf, dass man seit 2007 Erfahrungen mit der Schadensquote für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Versicherungsvertreter gesammelt hatte, strebte der BVK noch günstigere Konditionen an und kündigte den Rahmenvertrag zum Ende des Jahres 2010. Jetzt ist das angepeilte Ziel erreicht. Mit dem neuen Rahmenvertrag fallen die Prämien deutlich – bei gleichen Versicherungsbedingungen und gleicher Risikoabdeckung.
Aus dem untenstehenden Kasten gehen die Tarife hervor, die ab 1. Januar 2011 angeboten werden und bei einer Deckungssumme von 1,2 Mio. € Prämien zwischen 228,00 € und 380,00 € vorsehen. Bei einer Deckungssumme von 2 Mio. € wird ein Beitragszuschlag von nur 50 % fällig.
Weiterhin komfortabler Deckungsschutz
Wichtig für den BVK war es, dass der bisherige komfortable Deckungsschutz weiterhin bestehen bleibt, wie z.B. der Deckungsschutz bei fehlerhafter Mitwirkung von Mitarbeitern der vertretenen Versicherungsgesellschaften. Auch erstreckt sich der Deckungsumfang auf Fehler, welche durch die Verwendung von fehlerhafter Software des vertretenen Versicherers entstehen. Mitversichert ist ebenfalls die Vermittlung von Versicherungsprodukten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung, wenn der Versicherungsvermittler im Pflichtkreis des Arbeitgebers steht und Produkte für die Arbeitnehmer vermittelt werden. Die Beratung gilt im gesetzlich zulässigen Rahmen ebenfalls als mitversichert, soweit sie im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsprodukten steht. Aufrechterhalten bleibt nicht zuletzt auch der Versicherungsschutz für Tätigkeiten außerhalb der agenturvertraglichen Bemühungspflicht. Es besteht bei den versicherten Tätigkeiten sowie im „Ventil-Geschäft“ Versicherungsschutz im bedingungsgemäßen Umfang.
Praktische Hinweise
Versichert werden können im neuen Rahmenvertrag nur Versicherungsvertreter, die Mitglied im BVK sind. Diejenigen, die noch keine Mitglieder des BVK sind, können sofort mit der Beantragung der Mitgliedschaft auch den Antrag auf Abschluss der BVK-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung stellen. BVK-Mitglieder, die bisher bei einem anderen Risikoträger versichert sind, müssten ihren Vermögensschaden-Haftpflichtvertrag ebenfalls fristgerecht kündigen, um in den Genuss des neuen Rahmenvertrages kommen zu können. Wer über keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt, weil zu seinen Gunsten eine Haftungsfreistellungs- und Regressverzichtserklärung durch das von ihm vertretene Unternehmen ausgesprochen wurde, sollte deren Inhalt genau überprüfen. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob Sie sich gegen einen Regress Ihres Versicherungsunternehmens durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützen wollen, und ob gegebenenfalls neben der als Versicherungsvermittler ausgeübten Tätigkeit weitere Tätigkeiten (Bausparkassenvertretung, Finanzierungs- und Investmentfondsvermittlung, Leasingvermittlung) zu versichern sind. Bei Vorliegen einer Regressverzichtserklärung kann im Zusammenhang mit dem Rahmenversicherungsvertrag die Möglichkeit bestehen, diesen Versicherungsschutz mit einer besonders günstigen Prämie zu erlangen.
| Prämienklassen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach dem Rahmenvertrag zwischen AXA und BVK ab 1. Januar 2011 |
| Einfirmenvertreter ohne Regressverzicht Deckungssumme € 1.200.000 Jahresnettoprämie nur € 256,50 (bisher € 475,00) |
| Einfirmenvertreter mit Regressverzicht Deckungssumme € 1.200.000 Jahresnettoprämie nur € 228,00 (bisher € 375,00) |
| Mehrfachvertreter Deckungssumme € 1.200.000 Jahresnettoprämie nur € 380,00 (bisher € 475,00). |
| Bei einer Deckungssumme von 2 Mio. € wird ein Beitragszuschlag von nur 50 % fällig. |
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