Ab Januar 2006 stehen kleine und mittlere Unternehmen vor erheblichen gesetzlichen Änderungen bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Die größten Änderungen verursacht die Sozialversicherung mit ihrem vorgezogenen Zahlungstermin der Sozialversicherungsbeiträge und der nun verbindlichen Pflicht, DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise elektronisch an die Krankenkassen zu liefern. Ein neues Aufwendungs-Ausgleichsverfahren verändert zudem ab 2006 die Umlagepflichten und Erstattungsverfahren zur Mutterschaftsauszahlung sowie zur Lohnfortzahlung. Bei der Steuer wird die Behandlung von Versorgungsbezügen geändert. In diesem Bereich ändern sich die Lohnsteuerroutine und die Lohnsteuerbescheinigung.
Die wichtigsten Neuerungen 2006
1. Vorgezogene Beitragszahlungen
Künftig ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig und nicht wie bisher am 15. des Folgemonats. Bis zu diesem Tag müssen die Beiträge dem Konto der Einzugsstelle gutgeschrieben worden sein. Dies hat zur Konsequenz, dass Arbeitgeber im Jahr 2006 für dreizehn Monate Beiträge zu entrichten haben, denn im Januar 2006 sind zusätzlich noch die Beiträge des Dezembers 2005 fällig.
2. Neuregelung im Umlageverfahren (AAG = Aufwendungs-Ausgleichsverfahren)
Das Umlageverfahren für die Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (U2) wurde geändert. Geplant ist derzeit, dass künftig alle Arbeitgeber am U2-Verfahren teilnehmen. Beitrags- und Erstattungssätze sollen bundeseinheitlich festgelegt werden. Auch das Umlageverfahren für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) wird bei dieser Gelegenheit reformiert werden. Für Angestellte wäre demnach U1 abzuführen und Erstattung der Lohnfortzahlung zu beantragen.
3. Elektronischer Versand von Sozialversicherungsmeldungen
Ab 2006 dürfen Arbeitgeber die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise ihrer Beschäftigten nur noch als gesicherte und verschlüsselte elektronische Daten übermitteln. Die Krankenkassen akzeptieren Melde- und Beitragsnachweise nur dann, wenn diese mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm erstellt wurden.