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Nach Medienberichten wollen Verbraucherzentralen mehrere Bausparkassen verklagen, um die Abschaffung von Abschlussgebühren zu erreichen. Ihr Argument: Der Abschluss eines Bausparvertrages und die Einrichtung eines Bausparkontos seien keine Leistungen für Kunden, die Gebühren von 1 bis 1,6 % der Bausparsumme rechtfertigen würde. Ein BGH-Richter soll sich schon einmal ähnlich geäußert haben. 

Welch ein Hammer: Der Vertragsabschluss ist keine Leistung für den Kunden? Wenn die Verbraucherzentralen damit vor Gericht durchkommen (vor Gericht und auf hoher See...), dann kann sich der Versicherungsvertrieb darauf einstellen, ähnlich angegriffen zu werden. Das Theater um die Abschlusskosten im Kundeninformationsblatt wäre dann nur ein Vorspiel. Nun kann man sich fürchterlich über diese Unverschämtheit aufregen. Natürlich könnte man wettbewerbsrechtlich prüfen, ob es so ganz koscher ist, wenn Verbraucherzentralen, die selbst Gebühren für Beratungsdienstleistungen kassieren, derartige Angriffe gegen Mitbewerber starten. Viel sinnvoller wäre es für den Finanzvertrieb, seine eigene Beratungspraxis sehr selbstkritisch zu durchleuchten. 

Bietet man dem Kunden außer der Vertragsvermittlung wirklich keine echten Beratungsdienstleistungen, so könnten sich angesichts der sinkenden Qualität von Rechtssprechung hierzulande wirklich Angreifbarkeiten abzeichnen, die es nicht für die Vermittler gibt, die über den Vertragsabschluss hinaus Beratung leisten. Zum Beispiel in der Fragestellung, wie der Kunde wieder vorsorgefähig wird...

(map-fax 33/08))