Unangemessenes Misstrauen gegenüber Versicherungsvermittlern
Das Bundesministerium der Justiz hat dem BVK den Entwurf einer Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen zur Stellungnahme zugesandt, mit der geregelt werden soll, welche Informationen der Versicherer dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss sowie während der Laufzeit eines Vertrages erteilen muss.
So sollen zukünftig dem Kunden Informationen über die Abschluss-, Vertriebs- und sonstigen Kosten bei Lebens- und Krankenversicherungen sowie die mit dem Vertrag verbundenen Kosten erteilt werden. Der Versicherungsnehmer soll „in seine Überlegungen einbeziehen können, ob ein bestimmter Vertrag aufgrund einer bedarfsgerechten Beratung oder möglicherweise nur wegen der damit verbundenen besonders hohen Vermittlerprovision angeboten wird“.
Auch soll zukünftig ein Produktinformationsblatt eingeführt werden, ein Merkblatt für den Kunden, das in knapper und verständlicher Form die wichtigsten Informationen zu dem angebotenen Vertrag enthält.
Nach erster Beurteilung stellt der Verordnungsentwurf eine weitere Misstrauensbewertung des Versicherungsvermittlers durch den Gesetzgeber dar. Die Unterstellung, dass sich der Vermittler anstelle einer bedarfsgerechten Beratung bei Vermittlung auch von der Höhe seinen Vermittlungsprovision leite lasse, ist eine unangemessene und unreflektierte Übernahme der Gedanken von Verbraucherschutzverbänden. Der mündige Kunde wählt seine Versicherung nach dem Versicherungsbedarf, der Höhe der Prämie und dem angebotenen Schutz. Ob in der Prämie 16 %o oder 20 %o Vermittlungsprovision enthalten sind, interessiert den Kunden ebenso wenig wie die Höhe der Verkäuferprovision im KfZ-Handel. Den meisten Versicherungsvermittlern ist es auch überhaupt nicht möglich, die Vermittlung nach Provisionsinteressen zu steuern, da sie als gebundene Vermittler nur die Produkte ihres Unternehmens vermitteln können. Anders ist es allenfalls im Maklergeschäft. Nur ca. 7.000 von über 400.000 Versicherungsvermittlern (incl. der nebenberuflichen) in Deutschland sind aber Makler.
GP