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Der Bundestag: hat am 5. Juli 2007 das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verabschiedet, das nach der Zustimmung durch den Bundesrat, die erst nach der Sommerpause erfolgen wird, zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und damit das VVG von 1908 ersetzen soll.

Die wesentlichen Punkte

  • Beteiligung der Versicherten an den stillen Reserven der Lebensversicherung
  • Verteilung der Abschlusskosten in der Lebensversicherung auf 5 Jahre und damit höhere Rückkaufswerte
  • Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen
  • Aushändigung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen schon vor Übersendung der Police

Die in dem Entwurf vorgesehene Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen soll im Herbst verabschiedet werden. Einzelheiten dazu lesen Sie hier.