Der BVK begrüßt gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband, dem BIPAR, den Entschluss der europäischen Kommission in Brüssel, gegen 10 Mitgliedstaaten der EU, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, Vertragsverletzungsverfahren wegen der nicht erfolgten Umsetzung der Vermittlerrichtlinie einzuleiten.
Dieser am 12. Oktober 2005 gefasste Beschluss ist die Konsequenz daraus, dass diese Mitgliedstaaten den zwingenden Umsetzungstermin zum 15. Januar 2005 nicht eingehalten haben. Damit ist diese Richtlinie die am wenigsten umgesetzte Maßnahme des Financial Services Action Plan, der von den Regierungen bereits 1999 verabschiedet wurde. Die EU-Kommission hat an die betroffen Staaten eine sog. „Begründete Stellungnahme“ versandt mit der Aufforderung, die Umsetzung nunmehr binnen zwei Monaten vorzunehmen. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
David Harari, Vorsitzender des Europa-Ausschusses des BIPAR: „Es ist höchste Zeit! BIPAR und ich persönlich begrüßen und unterstützen diese Maßnahme der Europäischen Kommission, die hoffentlich für die Umsetzung der Richtlinie ohne weitere Verzögerungen sorgen wird, um endlich den einheitlichen Binnenmarkt für Versicherungsvermittler zu erreichen.“
Die Richtlinie sieht vor, dass Vermittler im Wege der Dienstleistungs- bzw. Niederlassungsfreiheit im gesamten Gebiet der Europäischen Union ihren Beruf ausüben können, sobald sie in ihrem Heimatstaat registriert sind, und sie soll gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucherschutz garantieren.
Die bislang nicht erfolgte Umsetzung schafft Wettbewerbsnachteile und kann zu finanziellen Verlusten führen, nämlich dann, wenn ein Vermittler daran gehindert ist, bei bereits bestehenden Geschäftsverbindungen weiterhin in einem ausländischen EU-Markt tätig zu sein.
„Der einheitliche Binnenmarkt für Versicherungen wird sich ohne vollständige Umsetzung der Vermittlerrichtlinie nicht realisieren lassen. Den Vermittlern muss die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Dienstleistungen ungehindert EU-weit erbringen zu können,“ kommentierte Paul Carty, stv. Vorsitzender des BIPAR Europa- Ausschusses. Dem stimmt der BVK, der von Beginn an der Erarbeitung der Richtlinie beteiligt war, uneingeschränkt zu.