DruckversionDruckversion

Wir regen uns immer noch heftig auf über das unverständliches Urteil 6 U 175/04 des OLG Frankfurt. Vermittler dürfen den Verbrauchern telefonische Produktangebote nur dann machen, wenn diese den Anrufen vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn der Angerufene schon Kunde ist. Auch dann, wenn der Kunde seine Telefonnummer dem Vermittler selbst bekannt gegeben hat.

Noch viel schlimmer: Selbst der Kunde darf noch nicht einmal telefonisch auf Möglichkeiten hingewiesen werden, Deckungslücken im bestehenden Vertrag durch Nutzung neuer Angebote zu schließen. Der Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung nur angerufen werden, wenn es um Beiträge oder Schäden geht. Hat eigentlich niemand ideologisch verbohrten Versicherungshassern in schwarzer Robe erklärt, dass es zu den elementaren Verbraucherrechten gehört, vom Vermittler laufend über die Möglichkeit zur Schließung vorhandener Deckungslücken aufgeklärt zu werden? Auch für diese Beratungsdienstleistung bezahlt der Kunde in Form der Prämie. Vermittler werden daran gehindert, dem Kunden die bereits bezahlte Beratungsdienstleistung ungestört zur Verfügung zu stellen.

Es kommt noch schlimmer. Der Wohngebäudeversicherer ruft Flussanlieger vor einer Hochwasserwelle an, um auf die (zum Vertragsabschluss noch nicht bestehende) Möglichkeit hinzuweisen, das Gebäude gegen Elementarschäden wie Hochwasser zu versichern. Für die Erbringung dieser Beratungsdienstleistung riskiert der Versicherer im schlimmsten Fall Knast.

Und was ist, wenn der Versicherer diesen Job nicht macht und der durch dieses Versäumnis nicht versicherte Schaden eintritt? Wer garantiert dem Vermittler eigentlich, nicht wegen Beratungsfehler in Anspruch genommen zu werden? Vermieter im Mietrecht, Arbeitgeber im Arbeitsrecht und Väter im Sorgerecht sind längst Opfer einer ideologisch geprägten Rechtssprechung mit geringem ökonomischen Sachverstand geworden. Jetzt ist wohl die Assekuranz dran...
(map-fax 35/05)

Download PDF-DateiDas Urteil finden Sie hier.