Am 3.5.2006 hat das Kabinett den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie beschlossen.
Mit dem Gesetz soll der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers neu geregelt werden. Damit einher gehen Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden. Die Erlaubnis für Versicherungsberater wurde entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie in das neue System integriert.