Nach dem vom Deutschen Bundestag am 26. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts bedarf es künftig zur Ausübung der Versicherungsvermittlungstätigkeit einer Registrierung und einer Erlaubnis. Diese können auf unterschiedlichen Wegen erlangt werden. Der BVK hat hierzu eine Übersicht und Erläuterung erstellt, die ständig aktualisiert wird.