Am 26. Oktober 2006 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie beschlossen.
Mit dem Gesetz stärkt die Bundesregierung – so der Wortlaut der Pressemeldung - die Position der Kunden und harmonisiert die Tätigkeit der Versicherungsvermittler in einem zusammenwachsenden Europa. Grenzüberschreitende Vermittlungen werden damit erleichtert.
Als Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die derzeit etwa 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler sind die Industrie- und Handelskammern vorgesehen. Durch Vernetzung wird ein allgemein zugängliches Online-Register errichtet.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Mit dem Gesetz konnte ein austarierter Kompromiss gefunden werden, der die EU-Richtlinie auf Minimalmaß umsetzt. Es stellt ein Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutzzielen und Interessen der Wirtschaft her."
Im November soll das Gesetz abschließend im Bundesrat beraten werden.