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Die Stiftung Warentest plant für den Sommer dieses Jahres (Juli/August) eine vergleichende Untersuchung zum Thema „Versicherungsvermittler“. Dabei treten Stiftungsmitarbeiter, die zu diesem Zweck angeworben werden, verdeckt als Kunden auf.  

Die Aufgabe der Testkunden ist es, sich nicht nur beraten zu lassen, sondern auch einen Versicherungsantrag zu stellen und diesen anschließend fristgerecht zu widerrufen. Der Verlauf der Beratungsgespräche soll in einem Protokoll festgehalten werden.
Der Test der Stiftung Warentest dürfte aus juristischer Sicht nicht zu beanstanden sein. Problematisch ist aber, wenn die Tester von vornherein die Absicht haben, den Vertrag, den sie abschließen, innerhalb der gesetzlichen Frist zu widerrufen und dadurch bei dem Vermittler ein Schaden entsteht.
 
Bei den betroffenen Versicherungsvertretern kann dies nämlich zu erheblichen Nachteilen führen, da der Widerruf vom Versicherungsunternehmen als Storno gewertet wird und je nach Gestaltung der Provisionsvereinbarung eine erhöhte Stornoquote zur Minderung der Provisionseinnahmen oder Boni führen kann.
 
Der BVK prüft, ob er einen auf Schadenersatz gerichteten Prozess eines Mitgliedes unterstützt.