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Der BVK ist aus Mitgliederkreisen über den „Aufruf zu einer gemeinsamen Erklärung“, Verfasser ist eine Gruppe von Versicherungsmaklern, informiert worden. Dieser Aufruf ist unter www.versicherungsmakler2008.de einzusehen.

Verkürzt ausgedrückt plädieren die Initiatoren dieses Aufrufes, der an die Vorstände der deutschen Versicherungsunternehmen gerichtet werden soll, u.a. für die Einführung von courtagefreien Nettotarifen. Nach den Vorstellungen der Verfasser soll die Honorierung der Versicherungsmakler künftig durch die Versicherungsnehmer und nicht durch die Versicherungsunternehmen erfolgen.

 

Diese Initiative lässt außer Betracht, dass die vom Versicherungsunternehmen zu zahlende Courtage die im deutschen Markt traditionell gewachsene und in der Praxis bewährte Form der Vergütung der Versicherungsmakler darstellt. Gerade im Breitengeschäft besteht keine Veranlassung oder etwa Notwendigkeit, davon abzuweichen, zumal damit - wenigstens indirekt – die Offenlegung der Courtagen einhergehen würde.

In der gemeinsamen Erklärung findet sich darüber hinaus der Hinweis an die Versicherungsunternehmen, dass bei Nettotarifen die Versicherungsteuer auf die Maklercourtage entfalle und die Versicherer somit in der Lage seien, ihre Produkte um einige Prozentpunkte günstiger anzubieten. Es ist aber bekannt, dass einige Steuerbehörden die Steuersparmöglichkeiten durch Nettotarife als Umgehungstatbestand betrachten und dass auch das Bundesfinanzministerium Überlegungen anstellt, diesen Steuerspareffekten durch entsprechende Gesetzgebung zu begegnen. Mögliche Steuerspareffekte zum jetzigen Zeitpunkt öffentlich zu thematisieren, ist aus Sicht des BVK daher unnötig und mehr als bedenklich.

Unter diesen Aspekten hält der BVK diesen Aufruf und die gemeinsame Erklärung für verfehlt und wird sie als Verband nicht unterstützen.