Seit Anfang August 2008 teilt das Bundeszentralamt für Steuern jedem Bundesbürger schriftlich die persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mit. Die neue Nummer ersetzt die bisher für die Einkommensteuer verwendete Steuernummer. Insgesamt erhalten 82 Millionen Bürger eine individuelle Steuer-ID, auch Säuglinge und Kleinkinder. Die Nummer wird sich nicht ändern und die Bundesbürger ein Leben lang begleiten, sogar über den Tod hinaus: Wegen Erbschaftssteuerfällen erfolgt die Löschung erst 20 Jahre nach dem Ableben.
Die Steuer-ID besteht aus zehn Ziffern plus einer Kontrollzahl und wird in Bonn beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Durch sie können Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort, eventuell vorhandene Geburts- und Künstlernamen sowie das zuständige Finanzamt zugeordnet werden. Für die Bürger, die in den nächsten Monaten noch keine Identifikationsnummer erhalten haben, ist der Kontakt zum Finanzamt über die bisherige Steuernummer weiterhin möglich.
Mit der Steueridentifikationsnummer werden elektronische Serviceleistungen der Steuerverwaltung, wie z.B. das vorausgefüllte, elektronische Steuererklärungsformular, die Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Belege möglich.