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"Die bereits gute finanzielle Situation der  gesetzlichen Rentenversicherung am Jahresbeginn wird sich bis zum  Jahresende noch deutlich verbessern", so Alexander Gunkel,  Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung  Bund, in seinem Bericht vom 8.12.2011 an die Bundesvertreterversammlung.
 
Finanzentwicklung im laufenden Jahr
Nach den aktuellen Prognosen könne das Jahr 2011 voraussichtlich  mit einem Überschuss von 4,4 Milliarden Euro abgeschlossen werden.  Die Nachhaltigkeitsrücklage werde bis Ende des Jahres voraussichtlich auf 23,5 Milliarden Euro ansteigen.
 
Entwicklung des Beitragssatzes
Gunkel verwies darauf, dass der Beitragssatz in der  Rentenversicherung im nächsten Jahr auf 19,6 Prozent gesenkt werde.  Für das Jahr 2013 habe der Schätzerkreis einen Beitragssatz von 19,2  Prozent ermittelt. Treffen die Annahmen der Bundesregierung zu, werde der Beitragssatz ab 2014 sogar erneut gesenkt, und zwar auf 19,0  Prozent. Auch würden die Beitragssatzziele langfristig - 2020  höchstens 20 Prozent, 2030 höchstens 22 Prozent - nach den heutigen  Modellrechnungen eingehalten, so Gunkel.
 
Rentenanpassungen
"Im gesamten Mittelfristzeitraum ist mit positiven  Rentenanpassungen zu rechnen, sofern sich Löhne und Beschäftigung so  entwickeln, wie von der Bundesregierung erwartet", informierte  Gunkel. Auf der Basis der heute bekannten Zahlen sei im nächsten Jahr mit einer Anpassung von knapp 2,3 Prozent in den alten und 3,2  Prozent in den neuen Bundesländern zu rechnen. Nach dieser Anpassung  wäre der Ausgleichsbedarf wegen in der Vergangenheit nicht erfolgter  Rentendämpfungen in den neuen Bundesländern vollständig abgebaut. In  den alten Bundesländern verbliebe noch ein Ausgleichsbedarf von 0,64  Prozent.
 
Reha-Budget
Gunkel ging weiter auf die gesetzlich geregelte Obergrenze der  jährlichen Ausgaben für die Rehabilitation ein, die in diesem Jahr  voraussichtlich nur ganz knapp eingehalten werden könne. Bereits im  Vorfeld des Rentendialogs habe die Rentenversicherung auf die  Dringlichkeit hingewiesen, die gesetzliche Begrenzung der  Rehabilitationsausgaben neuen Erfordernissen anzupassen. Neben dem  Lohn müsse bei der Festlegung der Obergrenze auch die demographische  Entwicklung und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit berücksichtigt werden, so Gunkel.
 
Fazit
"Soweit die erneuten Erschütterungen der Finanzmärkte, deren Ende  noch nicht absehbar ist, den Arbeitsmarkt nicht in größere  Mitleidenschaft ziehen, bestehen gute Chancen, dass die positive  Entwicklung in der Rentenversicherung in den kommenden Jahren weiter  anhält", prognostizierte Gunkel abschließend.