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Die Kundeninformationsblätter stehen jetzt in einer aktualisierten Fassung zur Verfügung, die der ab 1. März 2010 gültigen Vorschrift des Telekommunikationsgesetzes entspricht, auch die maximalen Kosten für die Mobilfunknummer anzugeben.

 

Die Kundeninformationsblätter können exklusiv von den Mitgliedern des BVK im internen Teil der BVK-Website unter 'Download' - 'Formulare' heruntergeladen werden.