Das vom Bundestag neu verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz soll den Kunden mehr Rechte auf Auskunft über bestimmte Produkte und Hersteller sichern sowie mehr Transparenz in der Warenwelt schaffen.
Erweiterter Informationsanspruch: Nunmehr können die Verbraucher von den Behörden Auskunft etwa über die Pestizidbelastung von Gemüse oder über Gefahren durch sogenannte Bedarfsgegenstände wie Putzmittel verlangen. Das Gesetz umfasst die wichtigsten alltäglichen Erzeugnisse wie Lebensmittel, Kosmetika, Bekleidung, Spielwaren, Lebensmittelverpackungen oder Waschmittel. Verbraucher müssen für die Informationen „kostendeckende Gebühren und Auslagen“ zahlen. Deren Höhe ist nicht genau festgelegt. Die Kosten entfallen nur dann, wenn sich die Auskünfte auf Rechtsverstöße beziehen, z.B. im Fall Gammelfleisch.
Informationspflichten der Behörden: Die Behörden sollen künftig stärker als bisher von sich aus mit Informationen über Gesundheitsgefahren an die Öffentlichkeit treten. Hersteller und Namen von verdorbenen Produkten können in Zukunft auch dann konkret genannt werden, wenn nicht klar ist, ob sich das Produkt überhaupt noch auf dem Markt befindet. Bislang konnte die Öffentlichkeit nicht rückwirkend informiert werden, wenn die Produkte bereits verkauft waren.