Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), der die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsvertretern und Maklern vertritt, nimmt zu dem Diskussionsentwurf der Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung wie folgt Stellung.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) e.V., der die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsvertretern und -maklern vertritt, begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen der Bundesregierung, die Berufszulassung und -ausübung für Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater gesetzlich auf dem Niveau zu regulieren, das für Versicherungsvermittler und -berater seit 2007 gilt. Insbesondere ist es richtig, die Anforderungen an die Sachkunde, die Registrierung und die Haftung den entsprechenden Regelungen im Versicherungsvermittlerrecht anzugleichen.
Verbraucherschutz heißt Qualifikation der Versicherungsvermittler und Qualität der Versicherungsvermittlung sichern und ausweiten
Positionen der deutschen Versicherungsvertreter für eine Revision der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung
Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 27. September 2011 in Bonn die nachstehenden Positionen zu der von der Europäischen Kommission geplanten Revision der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung.
1. Das Vermittlerrecht will dem Versicherten Qualität der Beratung und Qualifikation durch Versicherungsvermittler sichern
Der BVK fordert in einer Neufassung der Richtlinie einen weiteren Kundenschutz
„Honorarberatung – kein Mittel gegen Finanzkrise und ohne Bedarf beim Kunden“
Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen,
das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV),
die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 15. September 2010 in Bonn-Bad Godesberg die nachstehenden Positionen zur Honorarberatung durch Versicherungsberater.
Mit Schreiben vom 27. Januar 2010 hat die EU-Kommission das Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) gebeten, Fragen zu einer möglichen Revision der IMD zu beantworten. Nach Eingang der Stellungnahme, mit dem im September 2010 gerechnet wird, ist eine offizielle Konsultation zu erwarten. Mit einem Legislativvorschlag wird im Jahre 2011 gerechnet.
1. Honorarberatung als Mittel zur Vermeidung einer weiteren Finanzkrise?
Eine abwegige Vorstellung für die Versicherungsvermittlung
In der Bundesrepublik Deutschland stehen über 250.000 registrierte Versicherungsvermittler, die ganz überwiegend für Vermittlungsleistungen von den Versicherungsunternehmen eine Provision bzw. eine Courtage beziehen, ca. 170 registrierten Versicherungsberatern gegenüber, die gegen ein Honorar, das der Kunde zu zahlen hat, ihre Beratungsleistungen anbieten.
Versicherungsvermittler waren nicht Auslöser der Finanzkrise, so dass eine Ausweitung der Honorarberatung kein Mittel zu deren Vermeidung sein kann. Vorstellungen, dass durch mehr Honorarberatungen oder Trennung von Beratung und Vermittlung die weltweite Finanzkrise sich nicht wiederholen könne, sind abwegig und durch nichts belegbar. Auch die Annahme, dass Honorarberatung vor Schlecht- und Falschberatung schützt, ist nachgewiesener Maßen falsch.
„Qualität der Finanzdienstleistungsvermittlung erhöhen“
Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen,
das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV),
die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 30. September 2009 in Bonn-Bad Godesberg die nachstehenden Positionen zu den Qualitätsanforderungen an die Finanzdienstleistungsvermittlung und setzen sich damit für die Interessen der Verbraucher ein.
BVK-Präsident Michael H. Heinz hat die Vorsitzenden der für die Bundestagswahl am 27.
Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf BVK-Protestbrief
Trotz bevorstehender Bundestagswahl scheint der Bundesregierung der Berufsstand der Versicherungsvermittler offenbar gleichgültig zu sein. Diesen Schluss zieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aus einem Antwortschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf einen BVK-Protestbrief vom 7. Mai 2009 zur Veröffentlichung der BMAS-Broschüre „Checkheft Altersvorsorge – Der Verbraucherleitfaden zum passgenauen Vertragsabschluss“. Darin werden Versicherungsvermittler mit den Worten diffamiert, dass „die finanziellen Anreize nicht wenige Vermittler bei ihren Produktempfehlungen beeinflussen“. Außerdem ruft die Broschüre Kunden offen dazu auf, nach der Verdiensthöhe der Vermittler zu fragen.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verabschiedete auf seiner Jahreshauptversammlung am 28. Mai 2009 in Freiburg das Grundsatzprogramm „Zukunft mitgestalten - Verantwortung übernehmen“.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., der für mehr als 40.000 Versicherungsvermittler spricht, fordert die privaten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken (Banken) zu einer fairen, dem Wettbewerbsrecht entsprechenden Zusammenarbeit auf, die den Datenschutz des Kunden, vor allem aber dessen Interessen und Wünsche beachtet, die von qualitätsgesicherter Beratung und Dokumentation geprägt ist und die höchstmögliche Sicherheit vermittelt. Banken und Versicherungsunternehmen sind aufgerufen, die folgenden Eckpunkte für einen fairen Wettbewerb und zum Schutz der Kunden zu beachten:
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich stärker zu berücksichtigen, als dies im Rahmen der bisherigen Sonderausgabenabzüge möglich war.
Die Stellungnahme des BVK lesen Sie hier.
Gericht bestätigt BVK-Rechtsauffassung zur Verlängerung der Haftungszeiten
Der BVK begrüßt die mit dem Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Erstellung der Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ verbundene Absicht, die Anforderungen an die Finanzvermittler für mehr Qualität und bessere Entscheidungen beschrieben zu sehen.
Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz, die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 23. Oktober 2008 in Bad Godesberg die nachstehenden Positionen zum beratungsfreien Vertrieb von Versicherungsprodukten über das Internet und Discounter und setzen sich damit für die Interessen der Verbraucher ein.