Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) , der die Interessen von mehr als 40.000 Versicherungsvertretern und -maklern vertritt, begrüßt die mit der Veröffentlichung der Bildungskampagne verbundene Absicht, die Öffentlichkeit über geeignete Altersvorsorgeprodukte aufzukläre

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), der die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsvertretern und Maklern vertritt, nimmt zu dem Diskussionsentwurf der Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung wie folgt Stellung.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gestaltet aktiv und zukunftsfest die Berufsethik. Deshalb hat er das Projekt der „Ehrbare Kaufmann“ initiiert, das er in seinen Grundzügen erstmals am 26.10.2011 bei der DKM in Dortmund rd. 40 Fachjournalisten präsentiert hat.
 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) e.V., der die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsvertretern und -maklern vertritt, begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen der Bundesregierung, die Berufszulassung und -ausübung für Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater gesetzlich auf dem Niveau zu regulieren, das für Versicherungsvermittler und -berater seit 2007 gilt. Insbesondere ist es richtig, die Anforderungen an die Sachkunde, die Registrierung und die Haftung den entsprechenden Regelungen im Versicherungsvermittlerrecht anzugleichen.

Verbraucherschutz heißt Qualifikation der Versicherungsvermittler und Qualität der Versicherungsvermittlung sichern und ausweiten

Positionen der deutschen Versicherungsvertreter für eine Revision der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV), die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 27. September 2011 in Bonn die nachstehenden Positionen zu der von der Europäischen Kommission geplanten Revision der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in einem Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts die Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung vorgeschlagen. Danach soll die Provision für den Abschluss von substitutiven Krankenversicherungen auf rd. 8 Monatsbeiträge begrenzt werden, einschließlich sonstiger geldwerter Vorteile auf rd. 8,8 Monatsbeiträge.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat nach über zwei Jahren, in denen Beratungen und Anhörungen unter dem Motto „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ stattfanden und an denen stets der BVK beteiligt war, nunmehr ein Eckpunktepapier vorgelegt, auf dessen Grundlage die Honorarberatung bei Versicherungen, Anlagen, Darlehen und Finanzen gesetzlich geregelt werden soll.
Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollten Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden.
Im Diskussionsentwurf zur Einführung eines Produktinformationsblattes für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist die Neufassung des § 7 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vorgesehen, wonach der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen und der Anbieter von Basisrentenverträgen den Vertragspartner vor Abgabe von dessen Willenserklärung zum Vertragsabschluss durch ein individuelles Produktinformationsblatt zu informieren hat. Der BVK begründet in seiner Stellungnahme, warum er sich gegen die Einführung eines Produktinformationsblattes für zertifizierte Altersvorsorge  und Basisrentenverträge ausspricht.

 
Die Stellungnahme finden Sie hier.

1. Das Vermittlerrecht will dem Versicherten Qualität der Beratung und Qualifikation durch Versicherungsvermittler sichern
Der BVK fordert in einer Neufassung der Richtlinie einen weiteren Kundenschutz

Im Auftrage der EU-Kommission hat die PwC Luxembourg einen Fragebogen erstellt, mit dem die möglichen Auswirkungen zu folgenden Punkten bestimmt werden sollen: 
Durch den neuen Handelsvertreterrechtsschutz für BVK-Mitglieder konnte das Ziel des AVV und des BVK, den Mitgliedern eine gemeinsame Rechtsschutzkooperation anzubieten, erreicht werden.
 
Am 26. Oktober 2010 hat der BVK mit der ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs AG einen Rechtsschutz-Gruppenvertrag geschlossen, der ab dem 1. Januar 2011 an die Stelle der 3. Stufe der Rechtshilfe (Übernahme von Prozesskosten bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertretervertrag oder aus der Courtagevereinbarung) treten wird.

 „Honorarberatung – kein Mittel gegen Finanzkrise und ohne Bedarf beim Kunden“

Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen,
das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV),

die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 15. September 2010 in Bonn-Bad Godesberg die nachstehenden Positionen zur Honorarberatung durch Versicherungsberater.

Mit Schreiben vom 27. Januar 2010 hat die EU-Kommission das Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) gebeten, Fragen zu einer möglichen Revision der IMD zu beantworten. Nach Eingang der Stellungnahme, mit dem im September 2010 gerechnet wird, ist eine offizielle Konsultation zu erwarten. Mit einem Legislativvorschlag wird im Jahre 2011 gerechnet.

1. Honorarberatung als Mittel zur Vermeidung einer weiteren Finanzkrise?
Eine abwegige Vorstellung für die Versicherungsvermittlung

In der Bundesrepublik Deutschland stehen über 250.000 registrierte Versicherungsvermittler, die ganz überwiegend für Vermittlungsleistungen von den Versicherungsunternehmen eine Provision bzw. eine Courtage beziehen, ca. 170 registrierten Versicherungsberatern gegenüber, die gegen ein Honorar, das der Kunde zu zahlen hat, ihre Beratungsleistungen anbieten.

Versicherungsvermittler waren nicht Auslöser der Finanzkrise, so dass eine Ausweitung der Honorarberatung kein Mittel zu deren Vermeidung sein kann. Vorstellungen, dass durch mehr Honorarberatungen oder Trennung von Beratung und Vermittlung die weltweite Finanzkrise sich nicht wiederholen könne, sind abwegig und durch nichts belegbar. Auch die Annahme, dass Honorarberatung vor Schlecht- und Falschberatung schützt, ist nachgewiesener Maßen falsch.

„Qualität der Finanzdienstleistungsvermittlung erhöhen“

Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen,
das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV),

die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 30. September 2009 in Bonn-Bad Godesberg die nachstehenden Positionen zu den Qualitätsanforderungen an die Finanzdienstleistungsvermittlung und setzen sich damit für die Interessen der Verbraucher ein.

BVK-Präsident Michael H. Heinz hat die Vorsitzenden der für die Bundestagswahl am 27.

Bei der Diskussion eines Thesenpapiers zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler, zu der Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner am 23.07.2009 nach Berlin eingeladen hatte, wies BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die meisten Forderungen des Thesenpapiers im Bereich der

Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf BVK-Protestbrief

Trotz bevorstehender Bundestagswahl scheint der Bundesregierung der Berufsstand der Versicherungsvermittler offenbar gleichgültig zu sein. Diesen Schluss zieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aus einem Antwortschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf einen BVK-Protestbrief vom 7. Mai 2009 zur Veröffentlichung der BMAS-Broschüre „Checkheft Altersvorsorge – Der Verbraucherleitfaden zum passgenauen Vertragsabschluss“. Darin werden Versicherungsvermittler mit den Worten diffamiert, dass „die finanziellen Anreize nicht wenige Vermittler bei ihren Produktempfehlungen beeinflussen“. Außerdem ruft die Broschüre Kunden offen dazu auf, nach der Verdiensthöhe der Vermittler zu fragen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verabschiedete auf seiner Jahreshauptversammlung am 28. Mai 2009 in Freiburg das Grundsatzprogramm „Zukunft mitgestalten - Verantwortung übernehmen“.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., der für mehr als 40.000 Versicherungsvermittler spricht, fordert die privaten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken (Banken) zu einer fairen, dem Wettbewerbsrecht entsprechenden Zusammenarbeit auf, die den Datenschutz des Kunden, vor allem aber dessen Interessen und Wünsche beachtet, die von qualitätsgesicherter Beratung und Dokumentation geprägt ist und die höchstmögliche Sicherheit vermittelt. Banken und Versicherungsunternehmen sind aufgerufen, die folgenden Eckpunkte für einen fairen Wettbewerb und zum Schutz der Kunden zu beachten:

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich stärker zu berücksichtigen, als dies im Rahmen der bisherigen Sonderausgabenabzüge möglich war.

 

Die Stellungnahme des BVK lesen Sie hier.

In einer vom Bundesministerium für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Studie des Unternehmenberaters Evers und Jung, Hamburg, werden erhebliche Mängel in der Beratung der Finanzdienstleister, aber auch der Versicherungsvermittler gesehen. Die Studie schätzt, durch falsche Finanzberatung entstehende Vermögensschäden auf jährlich auf 20-30 Milliarden EURO.

Gericht bestätigt BVK-Rechtsauffassung zur Verlängerung der Haftungszeiten

Der BVK begrüßt die mit dem Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Erstellung der Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ verbundene Absicht, die Anforderungen an die Finanzvermittler für mehr Qualität und bessere Entscheidungen beschrieben zu sehen.

Versicherungsvermittler, die bereits seit dem 31. August 2000 entweder selbständig oder angestellt ununterbrochen tätig sind, benötigen zur Erlaubniserteilung oder Registrierung keinen Sachkundenachweis, wenn sie bis zum 1. Juli 2009 einen Antrag auf Erlaubniserteilung oder Registrierung stellen. Dies sieht ein Entwurf einer Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung vor (Bundesrat Drs. 844/08 vom 05. November 2008), dem noch im Dezember 2008 der Bundesrat zustimmen soll. Die Übergangsbestimmung dient insbesondere angestellten Versicherungsvermittlern, die sich noch für eine selbständige Vermittlungstätigkeit entscheiden. Sie bietet zugleich die Möglichkeit, ohne Sachkundeprüfung die Erlaubnis zu erhalten und diese für den Fall eines Wechsels zu einer selbständigen Vermittlungstätigkeit ruhen zu lassen. 

Die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute sowie der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz, die zusammen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertreten und damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa sind, verabschiedeten am 23. Oktober 2008 in Bad Godesberg die nachstehenden Positionen zum beratungsfreien Vertrieb von Versicherungsprodukten über das Internet und Discounter und setzen sich damit für die Interessen der Verbraucher ein. 

Der Gesetzgeber strebt mit dem Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) das Ziel an, die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung zu verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen zu wahren. Der Gesetzgeber sieht angesichts der Entwicklungen der Humangenomforschung die Notwendigkeit, die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszuüben.
Inhalt abgleichen