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Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf BVK-Protestbrief

Trotz bevorstehender Bundestagswahl scheint der Bundesregierung der Berufsstand der Versicherungsvermittler offenbar gleichgültig zu sein. Diesen Schluss zieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aus einem Antwortschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf einen BVK-Protestbrief vom 7. Mai 2009 zur Veröffentlichung der BMAS-Broschüre „Checkheft Altersvorsorge – Der Verbraucherleitfaden zum passgenauen Vertragsabschluss“. Darin werden Versicherungsvermittler mit den Worten diffamiert, dass „die finanziellen Anreize nicht wenige Vermittler bei ihren Produktempfehlungen beeinflussen“. Außerdem ruft die Broschüre Kunden offen dazu auf, nach der Verdiensthöhe der Vermittler zu fragen.

In seinem Antwortschreiben von Ende Mai 2009 mochte sich das BMAS nicht der Kritik des BVK anschließen und hält somit die Aussagen der Broschüre aufrecht. Vielmehr ‚argumentiert’ das Bundesarbeitsministerium, dass gerade die Folgen der Finanzmarktkrise „eine kritische Diskussion über die richtigen Vertriebsanreize beim Verkauf von Finanzprodukten ausgelöst haben“.

Für den BVK sind das fadenscheinige Gründe. Denn gerade Versicherungskaufleute und die von ihnen vermittelten Versicherungen haben in diesen Zeiten bewiesen, dass ihre Produkte sicher, kalkulierbar und wirtschaftlich sind. Die Finanzmarktkrise nahm eben nicht in der Versicherungsbranche ihren Ausgang und belastet diese bisher auch nicht.

„Die Antwort des BMAS auf unsere Kritik entsetzt und enttäuscht uns“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Darin wird ein völlig unzeitgemäßes Bild des Versicherungsvermittlers propagiert und offen zu einer Neiddebatte angestiftet. Regierungsamtliche Stellen müssten doch wissen, dass das seit 2007 geltende Vermittlerrecht sowie das letztes Jahr in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit seinen Beratungs- und Dokumentationspflichten die Kunden umfassend schützen. Den Aufruf in der Broschüre zur Offenlegung der Provisionen empfinden wir als ein ministerielles Nachkarten im Nachgang zu den Gesetzesberatungen des VVG. Das ist völlig inakzeptabel und rufschädigend. Es wird zudem unseren Verdiensten für die Altervorsorge der Bevölkerung nicht gerecht.“

Wohin dagegen diese regierungsamtlich gebilligte Rufschädigung führt, kann im Internet besichtigt werden. Dort veröffentlicht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein Videoclip mit Namen „Finanzhai“ in einem bekannten Videoportal. Auf diesem werden in undifferenzierter Weise Versicherungsvermittler und Berater als Provisionsjäger gebrandmarkt. Ohne Not gefährdet diese Kampagne damit einen ganzen Berufsstand. „Im Vorfeld der Bundestagswahl wird der BVK durch seine Wahlprüfsteine sehr aufmerksam prüfen, wie sich die einzelnen Parteien zu unserem Berufsstand positionieren und sich öffentlich von diesen verunglimpfenden Aussagen der Regierung distanzieren“, konstatiert Michael H. Heinz. „Auch das Bundesarbeitsministerium entlassen wir nicht aus der Verantwortung für eine Viertelmillion Arbeitsplätze in der Vermittlerbranche. Deshalb werden wir unvermindert darauf drängen, dass solche Diffamierungen unterbleiben.“

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Antwortschreiben des Bundesarbeitsministeriums.pdf49.56 KB