Unter diesem Titel hat BVK-Präsident Michael H. Heinz in der heutigen Ausgabe des Handelsblattes (10.5.2006) die Forderungen des BVK an das deutsche Vermittlergesetz formuliert. Der BVK begrüßt es ausdrücklich, dass nunmehr endlich ein Gesetzentwurf vorliegt, bedauert aber, dass er nicht allen Vorgaben der EU-Richtlinie gerecht wird. Er lehnt entschieden den Vorschlag des BMWi ab, dass nur ein äußerst geringer Teil aller in Deutschland tätigen Vermittler ihre Qualifikation durch die Ablegung einer Sachkundeprüfung nachweisen müssen, und rügt die überzogenen bürokratischen Aufgaben und Pflichten, die den Vermittlern auferlegt werden.