Die neuen Regeln zur Arbeitslosigkeit hinterlassen ihre Spuren. Im Handelsblatt vom 1. Juli 2004 beklagt BVK-Vizepräsident Ulrich Brock, dass aufgrund der Arbeitsmarktreformen, nach denen Arbeitslose gezwungen sind, ihre Lebensversicherungsverträge zu stornieren, bei Vertragsanbahnungen eine spürbare Zurückhaltung und vermehrte Kündigungen festzustellen sind.
Ulrich Brock: Es wird immer schwieriger, junge Leute von der Notwendigkeit der Altersvorsorge zu überzeugen, solange sie befürchten, bei Arbeitslosigkeit ihre Ersparnisse aufbrauchen zu müssen. Der BVK fordert daher, dass nicht die Aufkündigung der Policen erzwungen wird, sondern die Beitragsfreistellung und Verrentung im Alter.