Deutschlands größter Vermittlerverband, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), kann Pressemeldungen, wonach angeblich mehr privat Krankenversicherte wegen höherer Prämien wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, nicht bestätigen. „In unserer Vermittlerpraxis sehen wir diesen Trend nicht“, konstatiert BVK-Vizepräsident Ulrich Zander. „Im Gegenteil: Durch den Wegfall der gesetzlichen Dreijahresfrist für einen möglichen Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) machten Versicherungsvermittler gegenläufige Erfahrungen mit ihren Kunden.“
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erhält zum 1.1.2012 zwei neue Geschäftsführer: Rechtsanwältin Anja C. Kahlscheuer, seit dem 1.6.2002 beim BVK, übernimmt den Geschäftsbereich EU-Recht, Wettbewerbsrecht sowie die Zuständigkeit für das "Bureau International des Producteurs d'Assurances et de Réassurances" (BIPAR), den DIHK sowie den Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi).
Rechtsanwalt Hubertus Münster, bereits seit 1.1.1998 beim BVK, wird die Geschäftsbereiche Unternehmenspolitik, BVK Bildungsakademie, Agenten, Sachversicherung und die Bereiche Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verantworten.
BVK verurteilt individuelles Fehlverhalten während einer Belohnungs-Reise von Wüstenrot
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die jetzt bekanntgewordenen Verfehlungen einiger Bausparkaufleute von Wüstenrot während einer Incentive-Reise nach Brasilien. „Wenn Teilnehmer, die für ihren vertrieblichen Erfolg vom Unternehmen eine Reise nach Übersee als Zeichen der Anerkennung bezahlt bekommen und diese durch Besuche im Bordell missbrauchen, ist das nicht zu tolerieren“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz klar. „Dieser Vorfall kann ungerechtfertigt die ganze Vermittlerbranche beschädigen. Der BVK distanziert sich daher eindeutig von solcher Art von Incentives, die das moralische Empfinden der Menschen verletzen und mit den Prinzipien guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung nicht vereinbar sind.“
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert Aussagen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), wonach sich Riester-Renten für die meisten nicht lohnen. Anlass dafür ist die DIW-Publikation „Zehn Jahre Riester-Rente: Kein Grund zum Feiern“, in der festgestellt wird, dass die Rendite dieser Altersvorsorge nur mager sei und angeblich der eines Sparstrumpfs entspreche.
Jetzt aber haben Nachberechnungen des „Instituts für Vorsorge und Finanzplanung“ eine Rentabilität von durchschnittlich vier bis fünf Prozent pro Jahr ergeben, was für sicherheitsorientierte Altersvorsorgeprodukte durchaus beachtlich ist. Zu ähnlichen Werten kam auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Renditen von 3,7 bis 6,3 Prozent errechnete, wenn man die steigende Lebenserwartung der Riester-Rentner sowie die staatlichen Förderzulagen berücksichtigt.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gestaltet aktiv und zukunftsfest die Berufsethik. Deshalb initiiert die berufsständische Vertretung aller Versicherungsvermittler in Deutschland das Projekt der „Ehrbare Kaufmann“. „Statt nach dem Gesetzgeber zu rufen wie andere Verbände, setzt der BVK auf die Eigenverantwortung seiner Mitglieder und des Berufsstandes“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Der BVK hat einen Kodex von zehn Kaufmannstugenden definiert, die der Vermittler, der unserem Selbstverständnis entspricht, im täglichen Handeln kultiviert. Dabei ist das Leitbild des seit Jahrhunderten erfolgreichen „Ehrbaren Kaufmanns“ das Ziel unserer Bemühungen. Es ist untrennbar mit den drei Bausteinen Qualifikation, Kaufmanns-Eigenschaft und Ethik verbunden.“
Kritik an gesetzlicher Begrenzung von Provisionen für Versicherungsvermittler
Dieser freiheitliche Grundsatz moderner Gesellschaften findet leider nicht in allen Branchen und Berufszweigen seine Anwendung. Namentlich bei der Versicherungsvermittlung gibt es immer noch Bereiche, die von einer gesetzlichen Regelung ausgespart worden sind. Deshalb fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zusammen mit den Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen sowie mit dem Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) in der „Bonner Erklärung“, dass die neu zu fassende EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung für alle Versicherungsvermittler und für alle Vertriebsarten gelten soll.
BVK sieht Existenz der Vermittler gefährdet
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 24.10.2011 das Provisionsabgabeverbot mit der Begründung, das Verbot sei zu unbestimmt, gekippt und damit der Klage eines Versicherungsvermittlers gegen die BaFin stattgegeben.
„Nach wie vor hat das Provisionsabgabeverbot seine Berechtigung", kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz die Entscheidung. „Es verhindert zurecht, dass um die Provision, die die Vergütung für die geleistete Arbeit des Versicherungsvermittlers ist, gefeilscht wird.“
Dr. Wolfgang Eichele wird zum 1. Januar 2012 neuer Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). In einer dreimonatigen Übergangszeit ist er seit Anfang Oktober 2011 als Geschäftsführer des BVK tätig. Als BVK‑Hauptgeschäftsführer tritt Dr. Wolfgang Eichele die Nachfolge von Gerd Pulverich an, der nach über zehn Jahren beim BVK aus Altersgründen in den Ruhestand tritt.
Die deutschen Versicherungsvertreter lehnen eine gesetzliche Begrenzung der Vermittlungsprovisionen und –courtagen ab. In einer gemeinsamen Erklärung des Präsidiums des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) und der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der Versicherungsunternehmen, die zusammen mehr als 40.000 Versicherungsvertreter in Deutschland vertreten und zurzeit in Bonn zu einem Spitzentreffen zusammen gekommen sind, lehnen die Vermittler den Vorschlag des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages entschieden ab, die Provisionen für die Vermittlung von privaten Kranken- und Lebensversicherungen durch ein Gesetz zu begrenzen.
Der Versicherungsverbund Die Continentale bleibt ein exzellenter Versicherungspartner für Ausschließlichkeitsvermittler. Als bislang einziges Unternehmen wurde der Verbund im Rahmen des unabhängigen Ratings des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zum dritten Mal in Folge mit fünf Sternen und der Höchstnote "exzellent" ausgezeichnet.
Die LVM Versicherung hat erstmals am Rating für die Vergabe des Fairness-Siegels durch den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) teilgenommen und auf Anhieb die Bestnote „exzellent“ erzielt. „Wir freuen uns zusammen mit der LVM, dass sie bei ihrer ersten Teilnahme am BVK-Rating mit diesem Ergebnis abschließen konnte“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit dokumentiert diese Gesellschaft, dass ihr sehr an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit ihrem selbständigen Außendienst gelegen ist, was auch ein kräftiges Signal für alle wechselbereiten Kolleginnen und Kollegen sein dürfte.“
Die Jahreshauptversammlung des europäischen Versicherungsvermittlerverbandes, des Bureau International des Producteurs d’Assurances et de Réassurances (BIPAR), wählte in Brüssel BVK-Vizepräsident Ulrich Zander aus Eschwege erneut und einstimmig in das sechsköpfige Präsidium. Dort führt er die Aufgabe des Schatzmeisters weiter, die er schon seit 2007 innehat.
Thema: Informationstechnische Analyse des Policierungsprozesses
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verlieh auf seiner Jahreshauptversammlung in Dresden zum dritten Mal den BVK-Bildungsaward für die beste vertriebsorientierte Abschlussarbeit im Rahmen des Studiums zum Versicherungsbetriebswirt bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA). Preisträger der mit eintausend Euro dotierten Auszeichnung ist Kim-Benjamin Laich für seine wissenschaftliche Darstellung zum Thema „Informationstechnische Analyse des Prozesses der Policierung von Lebensversicherungen“ am Studienort Stuttgart.
Bildungspass soll Transparenz schaffen
Lebenslanges Lernen ist auch in der Versicherungsvermittlerbranche wichtig: Denn neue gesetzliche Regelungen, sozialer Wandel und das Aufkommen neuartiger Risiken führen für Versicherungsvermittler zu einer unübersichtlichen Produktvielfalt mit komplexen Informations- und Beratungspflichten. Dementsprechend steigt für sie der Anspruch, sich durch Fort- und Weiterbildung auf dem aktuellen Wissensstand zu halten. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) als größer deutscher Vermittlerverband möchte diesen Anspruch für seine Mitglieder verbindlicher gestalten.
BVK beschließt Leitantrag zur EU-Vermittlerrichtlinie auf seiner Jahreshauptversammlung
Die Europäische Union möchte die Vermittlung von Versicherungen in ihren Mitgliedstaaten durch eine Revision der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung (Insurance Mediation Directive - IMD II) neu regeln. Dazu hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf seiner Jahreshauptversammlung in Dresden einen Leitantrag beschlossen. Der größte deutsche Vermittlerverband plädiert für eine Ausweitung des Kundenschutzes und fordert gleiche Voraussetzungen für alle Vertriebswege.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält die generelle Kritik von einigen überregionalen Medien an den Provisionshöhen von Versicherungsvermittlern für ungerechtfertigt: „Einige Zeitungen holen immer wieder zu einem Rundumschlag gegen unseren Berufsstand aus“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz, „obwohl die kritisierten Provisionsexzesse nur bei wenigen Großvertrieben zu beobachten sind.“
BVK kritisiert Entscheidung des EuGH
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert die heute veröffentlichte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Versicherungen künftig Männern und Frauen einheitliche Tarife anbieten müssen und nicht mehr die Versicherungsprämien nach den unterschiedlichen Risiken der Geschlechter erheben dürfen.
Trotz Zinsanpassung weiterhin attraktiv
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist trotz der Absenkung des Garantiezinses von Lebensversicherungen auf 1,75 Prozent davon überzeugt, dass diese nach wie vor ein attraktives Vorsorgeprodukt sind. „Diese Zinsanpassung durch das Bundesfinanzministerium, die aufgrund der niedrigen Marktzinsen erfolgte, wird nur marginal die Leistungen aus den Lebensversicherungen schmälern“, ist sich BVK-Präsident Michael H. Heinz sicher. „Denn der so genannte Garantiezins ist nur ein Teil der Gesamtverzinsung von Lebensversicherungen.“
BVK spricht sich für Lebensversicherungen aus
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Bedenken gegen Regierungspläne, wonach ausgerechnet risikoreiche Anlageprodukte wie Investmentfonds steuerlich der Lebensversicherung gleichgestellt werden sollen.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Ankündigung von Tchibo, ab 2011 nicht mehr Versicherungen zu vermitteln. „Damit wird nach langer Zeit eine Kernforderung des BVK erfüllt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dies sehen wir als einen Erfolg unserer Kritik an der so genannten Röster-Rente, die keinen Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung kennt, wie sie Versicherungsvermittler täglich erbringen.“
Aller guten Dinge sind drei: Ein dritter Versicherer kann sich bei der Initiative „Fairness für Versicherungsvertreter“ des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) über das Ergebnis freuen: Die Concordia wurde mit der Gesamtnote „sehr gut“ und vier Sternen ausgezeichnet.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt eine staatlich geförderte Honorarberatung ab. Denn er sieht darin kein Mittel gegen die Finanzkrise und keinen Bedarf bei Kunden. Vielmehr ist die Versicherungsberatung ein integraler und bereits gesetzlich geregelter Bestandteil der Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis, die die Mehrzahl der Versicherungskunden in Deutschland sehr schätzen, weil sie auf einem persönlichen Vertrauen gründet.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) steigert für Versicherungsvermittler seine Attraktivität: Denn er bietet seinen Mitgliedern zum 1.1.2011 einen Handelsvertreterrechtsschutz an. Dieser ist bereits im BVK-Mitgliedsbeitrag enthalten und damit ohne zusätzliche Kosten für die BVK-Mitglieder verbunden. Den Zusatznutzen haben alle BVK-Mitglieder, unabhängig davon, ob sie Einfirmenvertreter, Mehrfachagenten oder Makler sind. Der BVK-Gruppenvertrag zum Handelsvertreterrechtsschutz sieht die Übernahme von Prozesskosten bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro ohne Selbstbeteiligung für Rechtsstreitigkeiten aus Vertretungsverträgen und Courtagevereinbarungen vor.
Ein weiterer Versicherer kann sich bei der Initiative „Fairness für Versicherungsvertreter“ des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) über das Ergebnis freuen: Die Nürnberger Versicherungsgruppe wurde mit der Note „sehr gut“ und 4 Sternen ausgezeichnet. Am Freitag (22.10.) überreichte BVK-Präsident Michael H. Heinz das Fairness-Siegel an den Vertriebschef der Nürnberger, Dr. Hans-Joachim Rauscher.
Versicherungskaufleute warnen und weisen auf Alternativen hin
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise haben rund 20 Prozent der Deutschen laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach ihre Verträge für die Altersvorsorge gekürzt oder gekündigt. Dies sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit großer Sorge, weil damit für viele Deutsche die Versorgungslücke im Alter noch größer wird. „Da die gesetzliche Rente aufgrund des demographischen Wandels für die Mehrzahl der Bürger auf keinen Fall ausreichend sein wird, um den privaten Lebensunterhalt zu bestreiten, betrachten wir diesen Trend zur Auflösung von privater Altersvorsorgeverträge sehr kritisch“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit droht vielen Deutschen in einigen Jahren Altersarmut und der Bezug von staatlicher Grundsicherung auf Hartz-IV Niveau bis ans Lebensende.“
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) einigte sich mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf einen neuen Tarifabschluss für die Mitarbeiter in den Vermittlerbetrieben. Die Einigung sieht eine Gehaltssteigung von 2,4 Prozent vor, die die Beschäftigten rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 erhalten. Nach einer Nullrunde 2008 erhalten diesmal auch die Auszubildenden 2,0% mehr Vergütung. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2011.
BVK für mehr Wahlfreiheit bei Krankenversicherungen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) begrüßt die vom Bundeskabinett am 22.9.2010 beschlossene Gesundheitsreform, insbesondere die Bestimmungen zur privaten Krankenversicherung (PKV). Nach dem noch vom Bundestag zu verabschiedenden GKV-Finanzierungsgesetz können all diejenigen Erwerbstätigen voraussichtlich ab dem 1.1.2011 in den Genuss einer privaten Krankenversicherung kommen, deren Einkommen in einem Jahr die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von derzeit 49.950 Euro überstiegen hat und bei denen dies auch für das Folgejahr zu erwarten ist. Bisher mussten GKV Versicherte seit der Gesundheitsreform von Ulla Schmidt in 2007 drei Jahre lang hintereinander ein Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze erzielen, bevor sie zur PKV wechseln durften.