
In dieser Rubrik finden Sie Informationen aus den verschiedensten Bereichen: Gesetze, Kommentierungen und Hinweise.
Tipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern
Waldspaziergänge gelten als erholsam. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt neuerdings auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zu Beginn der Zeckeninvasion aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will.