Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute (10.9.2009) entschieden, dass künftig auch Grenzgänger und Riester-Rentner im Ausland von den finanziellen Vorteilen der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren sollen. Die bisher in Deutschland geltenden Regelungen verstoßen nach Auffassung des EuGH gegen geltende EU-Rechte, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer garantieren. Damit kommt die Riester-Rente für noch mehr Menschen in Betracht, die privat fürs Alter vorsorgen wollen.
Konkret bedeutet das Urteil, dass auch die Arbeitnehmer in den Genuss der staatlichen Förderung der Riester-Rente kommen sollen, die zwar in Deutschland arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber im Ausland wohnen und dort besteuert werden. Diese sogenannten Grenzgänger konnten bisher zwar eine Riester-Rente abschließen, aber die staatliche Förderung blieb ihnen vorenthalten.
Zudem wird es nach dem EuGH-Urteil in Zukunft für Grenzgänger möglich, auch im Ausland eine Immobilie mit Hilfe der staatlichen Riester-Förderung zu finanzieren. Bisher durfte die Riester-Förderung nur für die Finanzierung einer Immobilie in Deutschland genutzt werden, andernfalls mussten die Förderbeiträge zurückgezahlt werden.
Eine gute Nachricht gibt es auch für Arbeitnehmer, die in ihrem Berufsleben in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, aber ihren Ruhestand im Ausland verbringen: Bisher galt, dass die staatlichen Förderbeträge zurückgezahlt werden müssen, sobald der Empfänger einer Riester-Rente in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat. Betroffen waren sowohl die sogenannten „Mallorca-Rentner“, also Deutsche, die im Alter dauerhaft ins Ausland ziehen, sowie ausländische Arbeitnehmer, die nach ihrem Berufsleben in ihr Heimatland zurückkehren.
Der deutsche Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die vom EuGH verlangten Nachbesserungen, durch die die Riester-Förderung für noch mehr Menschen attraktiver wird, umzusetzen.