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Das Bürgerentlastungsgesetz und das bis zuletzt heftig umstrittene Wachstumsbeschleunigungsgesetz dominieren den Reigen der gesetzlichen Neuerungen zum Jahresbeginn 2010. Doch manche gesetzliche Vorschrift mit brisanter Wirkung ändert sich auch, ohne im Vordergrund der politischen Diskussion zu stehen. Dabei hat der Gesetzgeber einige sozialpolitische Nachbesserungen bereits zur Jahresmitte gemeldet.

Mit der vorgezogen „Jahrsschlussmeldung“ wurde Selbständigen wieder ein gesetzliches Krankengeld zugedacht und das Absinken der gesetzlichen Rente untersagt. Auch das Bürgerentlastungsgesetz war schon auf den Weg gebracht. Inzwischen ist es verabschiedet und bringt privat wie gesetzlich Krankenversicherten finanzielle Vorteile. Denn damit werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplett steuerfrei gestellt, soweit sie einen gesetzlichen Grundschutz nicht übersteigen. Das entspricht im PKV-Bereich dem Basistarif.

 

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden steuerlich also nur ohne den Schutz für Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer anerkannt. Diese Beitragsteile müssen herausgerechnet werden. Entsprechend aufgeschlüsselte Bescheinigungen, die abhängig Beschäftigte beim Arbeitgeber einzureichen haben, stellen die privaten Krankenversicherer aus. Auch die Beitragsrückgewähr der privaten Krankenversicherer, wenn der Versicherungsschutz nicht in Anspruch genommen wird, ist abzuziehen.


Krankenversicherung statt Haftpflicht

Die steuerliche Förderung der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung geht allerdings zu Lasten von Unfall-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Risiko- sowie alten Renten- und Kapitallebensversicherungen. Denn diese werden ebenfalls im Rahmen der von 1.500 Euro im Jahr für Arbeitnehmer beziehungsweise von 2.400 Euro für Selbständige auf 1.900 Euro beziehungsweise auf 2.800 Euro im Jahr angehobenen Sonderausgabenhöchstbeträge gefördert.

 

Außerdem führt die vom Bundesverfassungsgericht erwirkte Großzügigkeit des Gesetzgebers bei der Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen zu Einschränkungen beim steuerlichen Vorwegabzug von Sozialversicherungsbeiträgen. Das ist einer Vorabinformation des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) an die obersten Finanzbehörden der Länder zu entnehmen. Vorsorgepauschalen gibt es künftig nur noch beim Lohnsteuerabzugsverfahren. Hierbei gibt es auch keine Günstigerprüfung mehr.

 

Die Vorsorgepauschale setzt sich aus den Teilbeträgen für die gesetzliche Renten-, die gesetzliche Kranken- und Pflege- sowie die private Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung zusammen. Berechnungsgrundlage ist der Arbeitslohn, der nicht mehr um den Versorgungsfreibetrag und den Altersentlastungsbetrag zu kürzen ist, schreibt das BMF. Der Teilbetrag für die gesetzliche Rentenversicherung steht aber Beamten, beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften und bestimmten Arbeitnehmern, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, nicht zu.


Mehr Geld für Kinder – weniger für Manager

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt vor allem Familien mit Kindern mehr Geld. Ab 2010 steigt der steuerliche Kinderfreibetrag von bisher 6.024 Euro auf 7.008 Euro im Jahr. Zugleich wird das Kindergeld um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt infolge des längst beschlossenen Konjunkturpakets II von jährlich 7.834 Euro auf 8.004 Euro im neuen Jahr.

 

Erben werden wiederum mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz besser gestellt. Ab 2010 werden in der Steuerklasse II, wo sich insbesondere Geschwister, Nichten und Neffen der Erblasser einfinden, die Steuersätze von bisher 30 bis 50 Prozent – je nach Erbvermögen – auf 15 bis 43 Prozent verringert. Auch Unternehmererben sollen es künftig leichter haben als im Erbschaftsteuerreformgesetz von 2009 vorgesehen.

 

Der Versicherungsschutz für Manager wird teurer. Denn das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) verlangt ab Jahresbeginn einen sogenannten Selbstbehalt der Unternehmenslenker bei D&O-Versicherungen. Dieser Selbstbehalt muss mindestens zehn Prozent der D&O-Haftpflichtversicherungssumme betragen. Bestehende Policen müssen bis Mitte 2010 im Sinne des VorstAG nachgebessert werden. Directors and Officers Liability-Policen werden von der Unternehmen für ihre leitenden Männer und Frauen abgeschlossen, um sie vor Haftungsansprüchen zu schützen, wenn sie gravierende Fehler machen.


Unfallbeiträge auf Wertguthaben

Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften werden ab dem 1. Januar 2010 steuerlich nicht mehr anerkannt. Das sieht das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (Flexi-Gesetz) vor, das schon seit Anfang 2009 in Kraft ist. Dieser Personenkreis sollte daher noch vor Jahresende 2009 die steuerlich auslaufenden Zeitwertkonten in eine betriebliche Altersversorgung überführen, rät zum Beispiel die Deutsche Unterstützungskasse.

 

Auch generell ist bei Wertguthaben zum Jahreswechsel eine Änderung zu beachten: Bislang haben einige Berufsgenossenschaften keine Beiträge auf die Zuführungen zu Wertkonten erhoben. Erst bei Leistungen aus diesen Guthaben wurden Beiträge verlangt. Mit Jahresbeginn werden nun einheitlich Unfallversicherungsbeiträge bei Zuführung von Entgeltanteilen zu betrieblichen Wertkonten fällig, meldet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).


BilMoG und andere Gesetzesfolgen

Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung müssen in der Handelsbilanz ab Januar 2010 höher angesetzt werden als bisher. Denn das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt, schreibt den Unternehmen einen marktnahen Zinssatz zur Kalkulation der betrieblichen Ansprüche vor. Bisher wurde der auch für die Steuerbilanz geltende Satz von 6 Prozent verwendet. Außerdem müssen künftig Gehaltsentwicklungen, Rentenanpassungen und Inflation beim Wertansatz von Pensionsrückstellungen berücksichtigt werden. Viele Unternehmen werden daher finanziell nachlegen müssen.

 

Neben einer Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 18 Monate, der Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für 2010 auf 0,41 Prozent, den arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes, die zum 1. Februar 2010 in Kraft treten, meldet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Jahreswechsel vor allem noch die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung. Diese erhöhen sich zum 1. Januar 2010 vergleichsweise gering. Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung bleiben unverändert bei 19,9 beziehungsweise bei 26,4 Prozent. Der Beitragssatz zur Künstlersozialversicherung dagegen wird erneut gesenkt: von 4,4 auf 3,9 Prozent.

 

Und vom Bundesgesundheitsministerium kam noch eine Meldung zur Pflegeversicherung. Ambulante und teilstationäre Pflegeleistungen werden zum 1. Januar 2010 im Zuge der Pflegereform von 2008 angehoben. Auch die Härtefallzahlungen im stationären Bereich steigen. Die nächste planmäßige Erhöhung steht zum Jahresbeginn 2012 an.

 

Monatliche Leistungen der gesetzlichen Pflege in Euro

(mit Erhöhungen zum 1. Januar 2010)

 

 

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III

Härtefall

Häusliche Pflege (Sachleistung) durch professionelle Pflegekräfte

bis 440

(bisher 420)

bis 1.040

(bisher 980)

bis 1.510

(bisher 1.470)

bis 1.918

Häusliches Pflegegeld bei familiärer Pflege

225

(bisher 215)

430

(bisher 420)

685

(bisher 675)

 

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege

440

(bisher 420)

1.040

(bisher 980)

1.510

(bisher 1.470)

 

Vollstationäre Pflege

1.023

(unverändert)

1.297

(unverändert)

1.510

(bisher 1.470)

1.825

(bisher 1.750)

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, 2009

 

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