Zum Jahresbeginn 2012 ergeben sich in der  gesetzlichen Rentenversicherung einige Änderungen. Darauf weist die  Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Während der betrieblichen Weihnachtsfeier stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg hin. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Unternehmensleitung oder deren Beauftragter die Feier veranstaltet und fördert sowie an der Feier selbst teilnimmt.
 
Gericht: 
Bundesarbeitsgericht
Nach § 109 Abs. 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis darf gemäß § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO keine Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen (Grundsatz der Zeugnisklarheit).  
 
Unfallversichert bei beruflicher Weiterbildung Beschäftigte stehen nicht nur bei der Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) – die gesetzliche Unfallversicherung -  hin.
Das Landessozialgericht Chemnitz hat am vergangenen Mittwoch die letzte noch anhängige Klage gegen die Pflichtversicherung der Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften abgewiesen (Az.: L 6 U 51/09). Die Revision zum Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen. Damit ist eine Streitfrage entschieden, die über mehrere Jahre hinweg nahezu alle deutschen Sozialgerichte sowie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt hat.  
Die Deutsche Rentenversicherung hat ihren Kommentar zum Sozialgesetzbuch VI neu herausgegeben. Die Neuerscheinung erläutert das Rentenrecht prägnant und verständlich und richtet sich vornehmlich an die Praxis.
Schulabgänger, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, sollten der Agentur für Arbeit melden, dass sie einen Ausbildungsplatz suchen. Damit können Nachteile bei der späteren Rente vermieden werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Wer lediglich in den Sommerferien arbeitet, muss aus dieser Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, egal wie hoch der Verdienst ist. Darauf weist – wie alljährlich zur Ferienzeit - die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
 
Zum 1. Juli 2011 haben sich die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten erhöht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.