Wer sich vorzeitig zur Ruhe setzt, kann die niedrigere Rente durch zusätzliche Beitragszahlungen auf das "normale Niveau" bringen. Darauf weist das Heft Finanztest Spezial - Die Wahrheit über die Rente hin. Dieser Ausgleich lohnt sich aber nur selten. Das gilt vor allem für Unverheiratete, Kinderlose, Witwen oder Witwer, bei denen nach dem Tod niemand von der erhöhten Rente profitiert.
Die Experten raten Arbeitnehmern eher dazu, das nicht für den Ausgleich eingesetzte Geld gut anzulegen. Lohnen kann sich eine Ausgleichszahlung laut "Finanztest" unter Umständen für Rentner mit einer hohen Steuerlast durch hohe Kapitaleinkünfte oder hohe Renten. Für die Ausgleichszahlung müssten diese keine Kapitalertragssteuer zahlen. Wer vor 65 in Rente geht, sollte sich die Höhe der möglichen Ausgleichszahlung ausrechnen lassen.
Die Rentenversicherer sind den Angaben zufolge verpflichtet, allen Versicherten ab 54 Jahren auf Antrag eine Rentenauskunft zu erteilen. Diese muss die künftige Rentenminderung und den nötigen Ausgleichsbetrag enthalten, wenn sich der Versicherte vorzeitig zur Ruhe setzen will.