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Die Sozialversicherung (SV) wird im kommenden Jahr wieder für viele teurer. Denn die Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2010 voraussichtlich bundesweit und in allen Bereichen, berichtet die Haufe Mediengruppe unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Grundlage für die Festsetzung der verschiedenen Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen sind die sogenannten Bezugsgrößen, die sehr direkt der Einkommensentwicklung des vorangegangenen Jahres folgen. Unterschiede bestehen hier zwischen Ost und West nur bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung. In der Kranken- und Pflegeversicherung gelten einheitliche Bezugsgrößen und Bemessungsgrenzen. 

                        Rechengrößen der Sozialversicherung in Euro
 
 
        2010 1)
2009
 
West
Ost
West
Ost
 
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Monat
Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Arbeiter- /Angestellten- u. Arbeitslosenversicherung
5.500
66.000
 
 
5.400
64.800
4.550
54.600
Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft
6.800
81.600
 
 
6.650
79.800
5.600
67.200
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
4.162,50
49.950
4.162,50
49.950
4.050
48.600
4.050
48.600
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
3.750
45.000
3.750
45.000
3.675
44.100
3.675
44.100
Bezugsgröße
2.555
30.600
2.170
26.040
2.520
30.240
2.135
25.620
Beitragssätze
Rentenversicherung
RV-Knappschaft
Krankenversicherung 2)
Pflegeversicherung 3)
Arbeitslosenvers. 4)
 
19,9 Prozent
26,4 Prozent
14,9 Prozent
 1,95 Prozent
 2,8 Prozent
 
19,9 Prozent
26,4 Prozent
15,5 Prozent
 1,7 Prozent
 3,3 Prozent
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Gesundheit, Haufe Mediengruppe
1) Vorläufige Rechengrößen müssen noch durch den Bundesrat bestätigt werden
2) Durch das 2. Konjunkturpaket der Bundesregierung zum 1. Juli 2009 herabgesetzt. Davon tragen die Versicherten 0,9 Prozentpunkte allein. Der ermäßigte Beitragssatz für Studenten, Künstler und Selbstständige beträgt seit dem 1. Juli 14,3 Prozent, da kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.
3) Anhebung erfolgte bereits zum 1. Juli 2008, zusätzlich (seit Jahresbeginn 2005) sind 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose fällig, die die Arbeitnehmer allein tragen.
4) Der Beitragssatz ist zum 1. Januar 2009 bis auf weiteres auf 2,8 Prozent herabgesetzt worden; grundsätzlich soll er auf 3,0 Prozent zurückgehen.

Die Beitragsbemessungsgrenzen in den alten wie den neuen Bundesländern erhöhen sich dem BMAS-Entwurf zufolge nur behutsam. Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur leicht angehoben. Die von Haufe genannten Werte sind allerdings bis einem entsprechenden Bundesratsbeschlusses gegen Ende des Jahres 2009 vorläufig. Doch in aller Regel ändert der Bundesrat an solchen Entwürfen nichts mehr. Keine Informationen liegen bisher zu den Beitragssätzen in der gesetzlichen Sozialversicherung vor. Haufe rechnet damit, dass sie stabil bleiben.
mig