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Mit der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) befasst sich morgen, den 4. Dezember 2008, der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats. Das Land Bayern wird dabei zwei Änderungsanträge vorlegen: Der erste plädiert für eine Aufhebung der Befristung bei der „Alte-Hasen“-Regelung, der zweite für einen Wegfall der zeitlichen Sperre bei Nichtbestehen der Sachkundeprüfung nach zwei Fehlversuchen. Damit schließt sich Bayern der Position des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an.

Der BVK schlug in seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf der VersVermV vor, auf eine Fristsetzung bei der „Alte-Hasen“-Regelung ganz zu verzichten. Begründung: Wenn einem Vermittler aufgrund einer langen und ununterbrochenen Vermittlungstätigkeit eine ausreichende Sachkunde entweder zum Erwerb der Erlaubnis oder zur Registrierung zugebilligt wird, so könne diese Kompetenz nicht durch eine formale Fristsetzung verloren gehen.

Im zweiten bayerischen Änderungsantrag soll die Sperrfrist für Prüfungswiederholer gestrichen werden. Das Land fürchtet um den hohen bürokratischen Aufwand, der mit einer Auflistung von Sperrzeiten von durchgefallenen Kandidaten bei allen IHK’ern in Deutschland verbunden wäre. Auch damit liegt Bayern auf der Linie des BVK.

Den bisherigen Plänen zufolge will die Länderkammer am 19. Dezember 2008 über die Änderungen abstimmen.