Am 3.08.2009 wurde ein weiteres Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2009, Teil I Nr.49, 2409), welches die Informationspflichten des Versicherungsvermittlers betrifft. Das Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln hat Auswirkungen auf § 11 Abs.1 Nr.4
Über die gemeinsame Registerstelle im Sinne des § 11 Abs.1 Nr.4 VersVermV sind also folgende Angaben zu machen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180-500 585-0 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen)
Versicherungsvermittler haben bis zum 1.03.2010 Zeit, Unterlagen, Visitenkarten und ähnliches, die Angaben nach § 11 Abs.1 Nr.4
Die den Mitgliedern des BVK im internen Teil von www.bvk.de zur Verfügung stehenden Vorlagen für das Kundeninformationsblatt haben wir entsprechend geändert.