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Am 3.08.2009 wurde ein weiteres Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2009, Teil I Nr.49, 2409), welches die Informationspflichten des Versicherungsvermittlers betrifft. Das Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln hat Auswirkungen auf § 11 Abs.1 Nr.4 VersVermV. Es müssen jetzt auch die Kosten genannt werden, die bei einem Anruf der Registerstelle entstehen.

 

Über die gemeinsame Registerstelle im Sinne des § 11 Abs.1 Nr.4 VersVermV sind also folgende Angaben zu machen:

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon: 0180-500 585-0 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen)

 

Versicherungsvermittler haben bis zum 1.03.2010 Zeit, Unterlagen, Visitenkarten und ähnliches, die Angaben nach § 11 Abs.1 Nr.4 VersVermV enthalten, entsprechend anzupassen.

 

Die den Mitgliedern des BVK im internen Teil von www.bvk.de zur Verfügung stehenden Vorlagen für das Kundeninformationsblatt haben wir entsprechend geändert.