Kurioser Unfall auf einer Hochzeitsfeier: Das Fest war in vollem Gange, es wurde getanzt. Gast A stand auf der Tanzfläche und spielte allein zur Musik „Luftgitarre“ (d.h. er bewegte sich ohne Gitarre so, als würde er Gitarre spielen). Dabei beugte er sich nach hinten. Ein anderer Hochzeitsgast B, der größer und schwerer war als der Spieler, versuchte spontan, ihn zu imitieren. Er stellte sich ihm gegenüber auf, beugte sich auf Zehen stehend vor, verlor das Gleichgewicht und stürzte auf A. A verletzte sich an den Kniegelenken.
Im Internet finden sich für eine Vielzahl von Verträgen hilfreiche Formulare für den juristischen Laien. Einer juristischen Überprüfung halten sie aber nicht immer stand. Diese Erfahrung musste jetzt ein privater Autoverkäufer machen. Der Käufer des Autos wollte vom Kaufvertrag zurücktreten, nachdem er einen massiven Unfallschaden am Fahrzeug festgestellt hatte. Nach dem schriftlichen Kaufvertrag war die Gewährleistung zwar ausgeschlossen. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts entschied jedoch, dass der konkret vereinbarte Gewährleistungsausschluss unwirksam ist (6 U 14/11).
Am Telefon schloss die Kundin mit der Telekom einen Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen. Sie wünschte die so genannte Preselection (Betreibervorauswahl) gemäß dem Tarif "prima fone flat 60" (29,90 Euro im Monat plus Telekom-Grundgebühr). Der Vertrag sollte 24 Monate laufen. Etwa zwei Monate telefonierte die Kundin, ohne je etwas zu zahlen.
Ein Ehepaar hatte zum Jahreswechsel 2007/2008 eine Mittelmeerkreuzfahrt bei einem Reiseveranstalter gebucht, zwölf Tage zum Preis von 1.280 Euro pro Person. Von Genua aus sollte es losgehen, dorthin reisten die Urlauber mit dem Flugzeug. Ihre Koffer, die sie am Flughafen aufgegeben hatten, kamen nicht rechtzeitig an der Anlegestelle des Schiffes an. So mussten die Eheleute erst einmal ohne Gepäck reisen - erst nach fünf Tagen bekamen sie die Koffer zurück.
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Im folgenden finden Sie einige Beispiele:
Ein Bauherr beauftragte einen Handwerker mit dem Einbau neuer Fenster und Rollläden in einem Bauprojekt. Der Fensterbauer hat die Öffnungen wohl nicht genau gemessen - und beschaffte zu kleine Fenster. Dem Auftraggeber schlug er vor, sie mit Aufdopplungsprofilen zu versehen, um sie "passend zu machen". Darauf ließ sich der Bauherr jedoch nicht ein.
Wer muss den Schaden tragen: der Gebäudeversicherer oder die Kfz-Haftpflichtversicherung?
In der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses geriet ein Auto durch einen technischen Defekt in Brand, das Feuer beschädigte das Gebäude. Der Wagen gehörte einer Mieterin. Zunächst regulierte der Gebäudeversicherer der Hauseigentümerin den Brandschaden (38.300 Euro). Anschließend forderte er die Summe von der Kfz-Haftpflichtversicherung der Mieterin.
Arbeitnehmerin erhält trotz betriebsbedingter Kündigung ihre Stelle wieder
Der Schock saß tief, als die Chefin der Mitarbeiterin im Kundenservice mitteilte, der ganze Betrieb werde von einer anderen Firma übernommen und zudem in eine andere Stadt verlegt. Weil sie nicht umziehen wollte, wurde der Teilzeitkraft aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Kurze Zeit später erfuhr die Frau, dass die neue Firma beschlossen hatte, den Kundenservice doch an Ort und Stelle zu lassen.
Ihr Job war innerbetrieblich neu ausgeschrieben worden. Als sich die Angestellte aber um ihre alte Stelle bewarb, erhielt sie einen Korb. Sie zog vor Gericht und forderte, zu den alten Konditionen wieder eingestellt zu werden. Zu Recht, erklärte das Bundesarbeitsgericht: Der Anspruch der Frau bestehe auch gegenüber der neuen Firma.
Das Amtsgericht München bestätigte in seiner schriftlichen Urteilsbegründung von Dezember 2009 zur Klage eines Autofahrers erneut die Rechtsprechung, dass sich grundsätzlich jedermann selbst vor Dachlawinen schützen muss. Sind Schneefanggitter montiert, ist ein Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht in der Regel nachgekommen. Weitere Schutzmaßnahmen sind nur erforderlich bei Vorliegen besonderer Umstände.