Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 25.8.2009 ernstliche Zweifel daran geäußert, dass das seit 2007 geltende Abzugsverbot für häusliche Arbeitszimmer verfassungsgemäß ist.
Wer für eine leer stehende Wohnung gegenüber dem Finanzamt Werbungskosten geltend macht, muss dafür nachweisen, dass er die Wohnung vermieten und nicht verkaufen wollte. Der Wille zur Vermietung muss nach außen erkennbar sein, so der Bundesfinanzhof (BFH) am 28. Oktober 2008 (AZ: IX R 1/07).
Seit das Bundesverfassungsgericht (mit Urteil vom 09.12.2008, 2 BvL 1/07) die sogenannte Pendlerpausch
Dass in Sachen Bestandspflegerückstellung seitens der Finanzverwaltung jede nur vertretbare Rechtsauffassung vertreten wird, ist inzwischen bekannt. Einzelne Finanzämter haben die Rückstellung problemlos anerkannt, andere lehnen die Anerkennung strikt ab. Wieder andere lassen wenigstens die Aussetzung der Vollziehung zu. Die meisten Finanzämter berufen sich schlicht auf einen Nichtanwendungserlass des Bundesministers der Finanzen (BMF).
In das Thema „Anerkennung einer Bestandspflegerückstellung“ kommt wieder mal Bewegung. Das Schleswig-Holsteinische FG hat in einem solchen Verfahren die Aussetzung der Vollziehung zugelassen (Beschluss vom 09.02.2007 – 2 V 233/06).
In den letzten Ausgaben der VersVerm haben wir mehrfach über die nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) gegebene Verpflichtung zur Bildung einer Bestandspflegerückstellung berichtet (Urteil vom 28.7.2004 Az: XI R 63/03).
Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen soll die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig sein (Beschluss vom 27.02.2007 – 8 K 549/06). Es hat die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Wie das Handelsblatt in der Ausgabe vom 12.3.2007 berichtet, werden Lebensversicherungen bei der Unternehmensteuerreform nun doch nicht gegenüber Banken und Fondsgesellschaften bevorzugt. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat den ersten Reformentwurf entsprechend geändert.