Wie das Handelsblatt in der Ausgabe vom 12.3.2007 berichtet, werden Lebensversicherungen bei der Unternehmensteuerreform nun doch nicht gegenüber Banken und Fondsgesellschaften bevorzugt. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat den ersten Reformentwurf entsprechend geändert.
Betroffen sind Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen. Für sie gilt seit Anfang 2005, dass nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden muss, wenn sie nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von mindestens zwölf Jahren ausgezahlt werden. Wenn sie nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf ab 2009 wie alle Kapitalerträge unter die neue Abgeltungsteuer von 25 Prozent gefallen wären, wären sie doppelt privilegiert worden. Dagegen waren Fondsgesellschaften und Banken Sturm gelaufen: Die Erträge ihrer Produkte wären dann mit 25 Prozent besteuert worden und Lebensversicherungen nur mit 12,5 Prozent. Bei der Lebensversicherung bleibt es jetzt bei der Halbbesteuerung.