DruckversionMit ihrem Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression, den die Bundesregierung am 7.12.2011 beschlossen hat, setzt sie nun um, was die Regierungsparteien am 6. November 2011 vereinbart hatten:
- Der Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum wird in zwei Stufen um zusammen 350 Euro erhöht: Zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro.
- Der Einkommensteuertarif wird an die Preisentwicklung angepasst, um die Progressionswirkung abzubauen. Ebenfalls in zwei Schritten, mit insgesamt 4,4 Prozent.
Außerdem ist es Ziel der Bundesregierung, ab 2014 die Wirkung der kalten Progression regelmäßig alle zwei Jahre zu überprüfen.
Untere Einkommen prozentual begünstigt
Hohe Einkommen tragen wie bisher wesentlich stärker zum Steueraufkommen bei als untere Einkommensgruppen. Wer aufgrund seiner Einkommenshöhe mehr Steuern zahlen muss, ist durch die kalte Progression – in Euro-Beträgen gerechnet – auch stärker belastet. Im Verhältnis zur tatsächlichen Steuerhöhe ist die Entlastung der unteren Einkommensgruppen aber am größten.
Entlastungsbeispiele
Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 30.000 Euro Jahresbruttolohn wird ab 2014 jährlich etwa 150 Euro weniger Steuern zahlen müssen als bisher. Seine Steuerbelastung sinkt um 3,4 Prozent. Er zahlt bisher 4.328 Euro Steuern.
Bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttolohn beträgt die Entlastung hingegen 2,5 Prozent. Er zahlt bisher 14.590 Euro Steuern.
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und 30.000 Euro Jahresbruttolohn wird ab 2014 jährlich 164 Euro weniger Steuern zahlen müssen als bisher. Seine Steuerbelastung sinkt um 10,6 Prozent. Er zahlt bisher 1.550 Euro Steuern.
Bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresbruttolohn beträgt die Entlastung hingegen 3,3 Prozent. Er zahlt bisher 9.187 Euro Steuern.
Im Einklang mit der Schuldenbremse
Die Bundesregierung erklärt, dass sie bewusst nicht auf solche Mehreinnahmen aus Lohnerhöhungen setzt. Denn die Kaufkraft der Bürger solle erhalten bleiben. Das nütze letztlich allen.
Den Ländern kommt der Bund mit seiner Gesetzesinitiative weit entgegen: Als finanziellen Ausgleich erhalten sie einen Festbetrag, der dem Durchschnitt ihrer Steuerausfälle in den Jahren ab 2014 entspricht. So verzichtet der Bund 2013 auf knapp 0,4 Milliarden und ab 2014 auf 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Das hilft den Ländern beim Schuldenabbau.