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Das Bundesverfassungsgericht hat heute (9.12.2008) entschieden, dass die seit dem 1. Januar 2007 geltende Neuregelung der Pendlerpauschale gegen das Grundgesetz verstößt. Damit können die etwa 16 Millionen Berufspendler zunächst wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen und nicht erst ab dem 21. Kilometer (Aktenzeichen: 2 BvL 1/07).
 
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier!