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Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen soll die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig sein (Beschluss vom 27.02.2007 – 8 K 549/06). Es hat die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Inzwischen ist ein weiteres FG der Auffassung, dass die Kürzung der Entfernungspauschale durch das Steueränderungsgesetz 2007 nicht verfassungskonform ist (FG Saarland vom 22.03.2007 – 2 K 2442/06).

Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich entweder schon bei der Frage, wie hoch Ihre aktuellen Vorauszahlungen festzusetzen sind, oder aber spätestens im Jahre 2008 bei Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2007 darauf berufen sollten, dass auch die Aufwendungen für die ersten 20 Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Agentur steuermindernd sind.