Die Absichtserklärung des ehemaligen Vorsitzenden des Gemeinschaftsausschusses, Dr. Jannott, Versicherungsvertretern, die mehr als 25 Jahre für ein Unternehmen tätig sind und das 55. Lebensjahr erreicht haben, nicht mehr zu kündigen, wird nach Erfahrungen des BVK zunehmend weniger befolgt.
Besonders die Thuringia hat vor und nach dem Zusammenschluss mit der Generali vielen älteren Vertretern das Vertragsverhältnis gekündigt und die Bestände auf jüngere Kollegen übertragen.
Wegen dieser Praxis wandte sich der BVK-Präsident Theilmeier in einem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Thuringia Generali Versicherungen Dr. Wilhelm Kittel und rügte den Verlust an Unternehmensethik, die in der fehlenden Anerkennung der Praxiserfahrung und der eventuellen Überbewertung einer erwarteten höheren Leistungsfähigkeit der jüngeren Vermittler liege.
In dem Antwortschreiben Kittels räumt dieser Versäumnisse ein. Wörtlich lautet die Stellungsnahme (Auszug): „Wir räumen ein, dass es in letzter Zeit in Einzelfällen zu Kündigungen von Agenturverträgen gekommen ist, bei denen die Richtlinien der Verbandsempfehlung nicht beachtet wurden. Zurückzuführen ist dies darauf, dass die Verbandsempfehlung in der Ex-Generali-Außendienstführung im Gegensatz zur Ex-Thuringia-Außendienstführung nicht hinreichend kommuniziert war. Dies ist mittlerweile auch in Absprache mit der Interessenvertretung der hauptberuflichen Vertreter erfolgt, weshalb Sie davon ausgehen können, dass die Verbandsempfehlung künftig durchgängig in unserer Gesellschaft beachtet werden wird.“