Seite 372
Spitzengespräch des BVK mit den Vertretervereinigungen
Am 22. November 2005 trafen sich im Bonner Hilton-Hotel der BVK und die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen zu einem Spitzengespräch über die Situation der Versicherungsvertreter. Eindeutig war die Feststellung, dass die gleichzeitige Interessenvertretung durch den BVK und die Vertretervereinigung keine Schwächung, sondern eine Stärkung der Vermittler gegenüber den Unternehmen und in der politischen und öffentlichen Vertretung darstellt.
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Mit dem Betriebsvergleich auf der Überholspur
Der Betriebsvergleich des BVK für das Jahr 2004 zeigt wieder einmal, dass es Agenturen bis zu 80.000 Euro Gesamteinnahmen schwer fällt, einen betriebswirtschaftlichen Gewinn zu erwirtschaften. Die Teilnahme am Betriebsvergleich bringt nicht nur dem BVK, der als Interessenverband über die betriebswirtschaftliche Situation seiner Mitglieder informiert sein muss, Vorteile, sondern auch der eigenen Agentur. Die Vorteile: Übersichten, Hintergründe, Zahlenvergleiche der eigenen Agentur mit anderen Agenturen der gleichen Größenklasse, Vergleiche der Teilnehmer der eigenen Gesellschaft untereinander, Klarheit über die eigene Kostenagenturstruktur und ein Überblick über das Kostengefüge. Damit hat jeder Betrieb die Möglichkeit, notwendige Änderungen zeitnah vornehmen zu können. Nur wer die innerbetrieblichen Zusammenhänge und die Auswirkungen auf die Vertragslage kennt, kann seine Ziele bestimmen und langfristig Gewinn machen.
Seite 332
Zweittarife in der Kfz-Versicherung – Alternative oder Irrweg?
In der deutschen Versicherungswirtschaft machen sich derzeit Umwälzungen breit, die vor Jahren noch undenkbar waren. Zum einen ist feststellbar, dass einige große Versicherer in verstärktem Umfang planen, ihre Vertriebsorganisationen auszugliedern und in selbständige Gesellschaften zu überführen, und zum anderen in der Kraftfahrtversicherung zusätzlich zu dem Normaltarif Zweittarife mit niedrigeren Prämien und/ oder Leistungen einführen. Und dass alles zu Lasten der Vermittler.
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Kernaussagen zur Strukturerhebung 2005 für das Jahr 2004
Die Ergebnisse der diesjährigen 19. Strukturerhebung liegen nun vor. Wenn auch Sie Ihren Fragebogen eingereicht haben, haben Sie dazu beigetragen, die hohe Repräsentativität der Strukturerhebung weiter zu gewährleisten und Fakten und Trends aufzuzeigen, die sowohl für die betriebliche Praxis unserer Mitglieder als auch für Gespräche mit Versicherungs- und Bausparunternehmen, Verbänden und öffentlichen Institutionen unerlässlich sind. Die Strukturerhebung wird im zweijährigen Rhythmus bei den BVK-Mitgliedsunternehmen durchgeführt. Die hohe Teilnehmerzahl der Betriebe aus allen Größenklassen ermöglicht es dem BVK in Zusammenarbeit mit dem Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln,, repräsentative Statistiken zusammen zu stellen und die Entwicklung und Veränderung von Trends aufzuzeigen. Die signifikanten Ergebnisse des Ausnahmejahres 2004 (Last-Call-Jahr für steuerfreie Kapitalversicherungen) sind in Kernaussagen anhand der entsprechenden Tabellen zusammengefasst.
Seite 292
Beratungs- und Dokumentationspflichten
Um die Vielzahl der anstehenden Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Beratungs- und Dokumentationspflichten zu lösen, haben BVK und AVV gemeinsam die wichtigsten Fragen für Einfirmenvertreter und Mehrfachagenten zusammengestellt und Lösungen erarbeitet. In unserem Artikel finden Sie die Schwerpunkte und Ergebnisse, die bei einer praktischen Umsetzung eine Hilfestellung geben. Muster von Beratungsprotokollen finden die BVK-Mitglieder im Internet unter www.bvk.de.
Seite 294
Allfinanz – Eine Illusion?
Die vielfältigen Ausprägungen der Allfinanz sind Thema des ersten Teils einer Serie, die Aktuelles, Merkwürdiges und Kurioses rund um den Versicherungsvertrieb behandelt. Wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig ist das Versicherungswesen vom geschriebenen und gesprochenen Wort abhängig. Und Sprache ist nun einmal das Medium für Verständigung. Und wo Verständigung ansteht, ist das Missverständnis nicht weit. Lesen Sie, was über Allfinanz, Lebensversicherungen, Bancassurance und den Versicherungskaufmann geschrieben und geredet wird.
Seite 252
Über Vertriebssteuerer - Clusterer und Konsorten
Wie steuere ich den Versicherungsvertrieb , um möglichst gleichzeitig Geschäft, Wachstum und Kundenbindung zu generieren? Das scheint so ungefähr die Schlüsselfrage sein, mit der sich die Wirtschaftsweisen der Branche in Fachzeitschriften, Tagungen etc. auseinandersetzen. Und die Unternehmen übernehmen diese theoretischen Ansätze, ohne die betriebswirtschaftlichen Folgen zu bedenken. Denn Vermittler sind keine Verkaufsroboter und Kunden keine Maschinen, die nach festgesetzten Regeln bedient werden können. Fahrstuhlsysteme, so genannte Bestandsentwicklungszuschläge, Vergütungssätze, die sich an der Stornoquote ausrichten bis hin zu einem ganz ausgefeilten Clusterungssystem, bei dem der Vermittler selbst feststellen kann, wann ihm gekündigt wird, das sind die Entwicklungen, denen sich die Vermittler ausgesetzt sehen. Nicht nach Prämien und wirklichem Aufwand wird vergütet, sondern die Verteilungen und Gewichtungen werden einseitig von den Vertriebssteuerern verändert, in Richtungen, die kundenorientierten Vermittlern nicht gefallen können.
Seite 259
Nachbesserungen müssen kommen
In einem Interview mit dem Versicherungsmagazin nahm BVK-Vizepräsident Ulrich Brock ausführlich Stellung zum Alterseinkünftegesetz und insbesondere zur Komplexität der betrieblichen Altersversorgung.
Seite 208
Unsere Leitlinien
Das wirtschaftliche und politische Umfeld für die selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute ist einem immer stärkerem Wandel unterworfen. Der Wegfall des Steuerprivilegs der Kapitallebensversicherung, das Alterseinkünftegesetz, das GMG, Dokumentationspflichten und die bisherige Nichtumsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung in ein deutsches Vermittlergesetz sind nicht die einzigen Hürden, die es zu meistern gilt. Nicht gewandelt hat sich bei den meisten Unternehmen das kurzfristige Streben nach dem Shareholder Value, das die Interessen der Vermittler, die die Grundlage für den Unternehmenswert sind, nicht in dem Maße berücksichtigt, wie es ihrer Leistung und ihrer hohen fachlichen sozialen Kompetenz entspricht. Das waren die Themen der Jahreshauptversammlung des BVK am 10. und 11. Mai 2005 in Weimar.
Seite 216
Alterseinkünftegesetz – Das Ende der Kapitallebensversicherung! Auch das Ende der Versicherungsvermittlerbetriebe?
Das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung ist durch das Alterseinkünftegesetz beschnitten worden. Steht dieses Produkt, das sich über Jahrzehnte hinweg bewährt hat und das Vertrauen der Kunden genießt, vor dem Aus? Ergeben sich durch den Wegfall einer wesentlichen Einnahmequelle Existenzprobleme für Vermittleragenturen? Gibt es Alternativprodukte? Dies waren die zentralen Themen der diesjährigen Fachtagung bei der Hauptversammlung des BVK in Weimar.
Seite 165
Jahreshauptversammlung 2005
Weimar war eine Reise wert. Das haben die rund 400 Mitglieder erfahren, die an der diesjährigen Jahreshauptversammlung des BVK teilgenommen haben. Die Mitgliederversammlung und die Fachtagung gaben einen tiefen Einblick in die Arbeit des Verbandes und die auf ihn zukommenden Aufgaben. In dieser Ausgabe finden Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Themen und Ereignisse der diesjährigen Hauptversammlung.
Seite 168
Der selbständige Versicherungskaufmann und seine gesellschaftspolitische Bedeutung
„Nichts prägt den Berufsalltag des selbständigen hauptberuflichen Versicherungs- und Bausparkaufmanns in Deutschland so sehr wie die unzähligen Gespräche, die wir mit unseren Kunden führen. Wir sind wie kein anderer Berufsstand über den persönlichen und finanziellen Status, aber auch über die Sorgen und Nöte der Menschen in unserem Lande informiert.“ So beginnt die Rede von BVK-Präsident Michael H. Heinz, mit der er offensichtlich die Stimmungslage seiner Zuhörer genau getroffen hat.
Seite 127
Vertrauen ist die Grundlage
Der Versicherungsmarkt ist ein Paradebeispiel dafür, worauf es in funktionierenden Märkten ankommt: Vertrauen, Vertrauen, Vertrauen. Gerade in Bereichen, in denen es um die Existenzsicherung und Daseinsvorsorge geht, wollen die Menschen wissen, dass ihre Entscheidung die Richtige ist. Doch allzu oft wird das Vertrauen der Verbraucher durch unqualifizierte Vermittler, die Drücker, missbraucht. Denn in kaum einem Bereich ist es so leicht, die Ängste der Menschen auszunutzen. Es ist daher unumgänglich, dass alle die, die mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen befasst sind, über eine solide fachliche Qualifikation verfügen. Das Fazit von BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli: Eine gute Ausbildung ist die beste Voraussetzung für die Zukunft der selbständigen Versicherungsvermittler.
Seite 130
Kommunizieren und Protokollieren! Was eigentlich?
Der Versicherungsvertrieb stand im Mittelpunkt des Vorlesungstages der Uni Leipzig. Am 10. März 2005 trafen sich die Vertriebs- und Unternehmensberatungseliten der deutschen Versicherungswirtschaft, um zu erfahren, wie Versicherungsvertrieb zu funktionieren habe. Prof. Dr. Fred Wagner von der Uni Leipzig hatte einen hochkarätigen Referenten- und Teilnehmerkreis, darunter BVK-Präsident Michael H. Heinz, unter interessierter Zuhörerschaft von Studenten beisammen.
Seite 87
Sozialversicherungspflicht oder -freiheit für Familienangehörige in den einzelnen Unternehmensformen
Angesichts der nachhaltig desolaten Finanzlage der Rentenversicherungsträger und der darauf abgestellten Reformvorhaben drängen die in einer Firma mitbeschäftigten Angehörigen immer mehr aus der Zwangsversicherung heraus. Die Gründe für diese Entwicklung liegen auf der Hand. Es sind u.a. die Frühverrentung, die dadurch bedingte ständige Zunahme der Rentner gegenüber den Aktiven und die steigende Lebensdauer der Ruhegeldbezieher. Zeiten ohne nennenswertes wirtschaftliches Wachstum wie jetzt verschärfen die Finanzlage zudem. Eberhard Poppelbaum, Versicherungsberater und Fachberater für sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen zur privaten und betrieblichen Vorsorge in der GmbH beschäftigt sich eingehend mit der Sozialversicherungspflicht oder –freiheit für Familienangehörige in den verschiedenen Unternehmensformen.
Seite 93
Neue Verjährungsfristen für Versicherungsvertreter
Die Verjährung von Ausgleichs- und Provisionsansprüchen von Versicherungsvertretern wurde bisher in § 88 HGB geregelt. Dieser wurde mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsfristen an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts mit Wirkung zum 15.12.2004 ersatzlos aus dem HGB gestrichen. Diese Streichung hat für Ausgleichs- und Provisionsansprüche des Handelsvertreters die Folge, dass sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des seit dem 01.01.2002 gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches richtet.
Seite 46
Referentenentwurf eines Deutschen Versicherungsvermittlerrechts liegt vor
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat am 9. 12. 2004 einen Referentenentwurf zu einem Ersten Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vorgelegt. Damit versäumt es die Bundesregierung, die Auflage des Europäischen Parlaments und des Rates, bis zum 15. 1. 2005 ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung in Kraft treten zulassen. Der Referentenentwurf sieht noch nicht einmal eine volle Umsetzung der EU-Richtlinie vor, vielmehr sollen zunächst nur die Verpflichtung für den Vermittler, eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder eine entsprechende Haftungsübernahme durch sein Unternehmen nachzuweisen, die Verschärfung der Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Vermittler sowie die Einführung einer Schlichtungsstelle für Kundenbeschwerden über den Versicherungsvermittler eingeführt werden. Auch sollen Vermittler, die nicht über eine Inkassovollmacht des Unternehmens verfügen, eine finanzielle Sicherheit leisten müssen. In dem Artikel kommentiert BVK-Hauptgeschäftsführer RA Gerd Pulverich einzelne Passagen des Entwurfs aus Sicht des BVK.
Seite 50
Beratungsprotokoll nach EU-Vermittlerrichtlinie
Nach dem jetzt erstmalig vorliegenden Referentenentwurf einer Verordnung über Versicherungsvermittlung müssen nach der Umsetzung in nationales Recht alle Versicherungsvermittler umfängliche Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen. Diese zukünftig zu erfüllenden Pflichten gelten für alle Versicherungsvermittler, die Anforderungen sind jedoch je nach Vermittlerart unterschiedlich stark ausgeprägt. Um zukünftig praxisnahe Lösungen anbieten zu können, hat sich der „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation“ zusammengefunden, dem auch der BVK angehört. Mit wissenschaftlicher Unterstützung von Prof. Dr. Schwintowski erstellte der Arbeitskreis Vorlagen für die weitgehenden Dokumentationspflichten. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Dokumentationsverfahrens, das im Markt zum Standard werden und den Vermittlern zukünftig Rechtssicherheit bei ihrer täglichen Arbeit geben soll.
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Unsere Leitlinien 2005
Der Jahreswechsel ist für BVK-Präsident Michael H. Heinz Anlass, einige grundsätzliche Gedanken zu formulieren, die als Leitlinie für die Politik des BVK in den kommenden zwölf Monaten richtungweisend sein sollen. In 2005 und wohl noch lange darüber hinaus werden uns die Auswirkungen der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft beschäftigen. Dieses Thema wird kaum wie ein anderes unseren Berufsstand stark beeinflussen. Die selbständigen Versicherungskaufleute sind in Deutschland diejenigen, die durch ihre tägliche Arbeit über den Erfolg der politischen Vorgaben mit entscheiden. Der BVK wird selbstbewusst für die selbständigen Vermittler eintreten. Er fordert von den Unternehmen Respekt vor den Vermittlern als Vertrags- und Verhandlungspartner. Michael H. Heinz ist sicher, dass die seit dem letzten Jahr neu gestaltete Zusammenarbeit zwischen den Vertretervereinigungen, dem AVV und dem BVK weiterhin mit der neuen Begeisterung erlebt wird. Er ruft die Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich im Ehrenamt zu engagieren, ihre Ideen und Initiativen direkt einzubringen, die Willensbildung des Verbandes zu beeinflussen, aber auch die Rahmenbedingungen erfolgreichen kaufmännischen Handelns für die Zukunft mitzugestalten.