Was kommt auf die Branche zu? Mit dem am 26. Oktober 2006 vom Bundestag verabschiedeten Versicherungsvermittlerrecht, dem der Bundesrat am 24. November 2006 zugestimmt hat, das in Teilen in der Gewerbeordnung, im Versicherungsvertrags- und im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt wird, endet die Erlaubnisfreiheit für Versicherungsvermittler. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung. Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs und die Verbesserung des Verbraucherschutzes. Jeder Versicherungsvermittler, der in seinem Heimatstaat zur Ausübung des Berufes berechtigt ist, kann seine Dienste in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne Restriktionen anbieten. Zur Ausübung der Versicherungsvermittlungstätigkeit bedarf es zukünftig einer Registrierung und einer Erlaubnis. Diese können auf unterschiedlichen Wegen erlangt werden. Der Artikel enthält hierzu eine Übersicht und Erläuterung. Seite 388 BVK-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Durch die Verabschiedung der Richtlinie für Versicherungsvermittlung wurden alle europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese Bestimmung bis zum 15. Januar 2005 in nationales Recht umzusetzen. Leider erfolgt die Umsetzung in Deutschland mit Verspätung. Der BVK hatte bereits nach Verabschiedung der Richtlinie unverzüglich mit der Entwicklung eines entsprechenden Pflichtversicherungskonzepts begonnen. Mangels deutscher Vorschriften blieben die Konturen des Deckungsschutzes bis jetzt unscharf. Nun stehen die neuen Pflichtversicherungskonzepte für Einfirmenvertreter und Mehrfachagenten den BVK-Mitgliedern zur Verfügung und können ebenso wie die Anträge zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unter www.bvk.de abgerufen werden. Die bisherigen Konzepte mussten in wesentlichen Punkten erweitert und den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Seite 390 Nur ein Gerücht oder mehr? Verstößt die Ausschließlichkeitsbindung gegen EU-Recht? Die Zeiten der Ausschließlichkeit könnten bald vorbei sein, wenn der Europäische Gerichtshof feststellt, dass die Einfirmenbindung gegen die Wettbewerbsbestimmung des Artikel 81 EG-Vertrag verstößt. Das Gericht hat einen Fall zu entscheiden, dem eine Klage spanischer Tankstellenunternehmer gegen ein Mineralölunternehmen zugrunde liegt. Ob tatsächlich ein Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht besteht, hängt insbesondere davon ab, ob die einschlägige Norm auf Handelsvertreterverträge überhaupt angewendet werden kann. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir berichten. Seite 392 Marketing-Profile der Versicherungsvertreter In unserer Serie „Marketing-Profile der Versicherungsvertreter“ stellt Dr. Volker Eickenberg den „Flexiblen“ vor. Seite 406 Neues Auto: Leasen oder nicht leasen? Viele Versicherungsvermittler stehen vor der Frage, ob sie einen PKW leasen oder - auf Kredit - kaufen sollen. Ein Kenner der Leasing-Problematik beleuchtet die Entscheidungskriterien und beantwortet häufig gestellte Fragen. Das Fazit: Leasing lohnt sich – wenn man liquide ist. Unter steuerlichen Aspekten ist es in der Regel gleichgültig, ob man least oder kauft. ... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK.
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