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Seite 256

Informationspflichten für Vermittler – Chaos ohne Ende?

Bereits seit Beginn des Jahres 2007 gelten neue Formvorschriften für Geschäftsbriefe und geschäftliche E-Mails. Bestimmte Informationspflichten müssen nach Inkrafttreten des Telemediengesetzes (TMG) seit dem 1. 3. 2007 im Impressum des Internetauftritts erfüllt werden, und darüber hinaus stellt auch die Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) bestimmte Anforderungen an die Vermittler, die eine sogenannte „Erstinformation“ dem Kunden mitzuteilen haben. Schließlich müssen Geschäftsbriefe bestimmte Anforderungen erfüllen. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird versucht, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen zu geben.

 

Seite 259

Allianz verliert Prozess

Nach einem neuen Urteil des Landgerichts München muss die Allianz ihren Vertretern in der Kfz-Versicherung auch für einen günstigeren Zweittarif einen Provisionssatz von 10 % der Jahresprämie zahlen und darf die Vergütungen nicht einseitig auf 6 % senken. Nähere Ausführungen zum Sachverhalt lesen Sie in unserem Artikel.

 

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Award Vertriebssoftware 2007

Bereits zum achten Mal seit 2000 richtete das Versicherungsmagazin den Award Vertriebssoftware aus, seit drei Jahren ist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute Mitausrichter des Awards.Ziel ist es, die Güte der Vertriebssoftware und damit auch die Qualität der Beratung durch die Vermittler zu erhöhen. Mehr Transparenz auf diesem Markt lautet das zweite wichtige Ziel.

 

Seite 264

Workshops bei der Jahreshauptversammlung 2007

Agenturmanagement – Die betriebswirtschaftliche Führung einer Agentur und eines Maklerbüros, war der Titel des diesjährigen betriebswirtschaftlich orientierten Workshops, der mit rund 110 Anmeldungen gut besucht war. Der Referent, Stefan Horenburg, Geschäftsführer der Deutschen Versicherungsakademie, stellte u.a. ein Kurskonzept zur Agenturentwicklung vor, welches mit dem Ziel des „geprüften Agenturmanagers (DVA)“ abschließt.

 

Der Versicherungsmakler im Spannungsfeld zwischen Beratungsprotokoll und Haftungsrecht war der Titel eines weiteren Workshops. RA Dr. Baumann informierte über die neuen Beratungsund Dokumentationspflichten. Sein Fazit: Auch wenn die Einführung einer Dokumentationspflicht für einige Versicherungsmakler möglicherweise eine neue Herausforderung darstellt, so sollte diese Herausforderung doch von allen Versicherungsmaklern bewältigt werden können, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns arbeiten.

 

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Ob Mieter oder Vermieter: Steuerersparnis durch Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen

Schon seit dem 1.1.2006 gilt eine neue Vorschrift des Einkommensteuergesetzes (§ 35 a Abs. 2 Satz 2 EStG), die es ermöglicht, pro Jahr bis zu € 600 Einkommensteuer zu sparen. Es geht um die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen. In Vermietungsfällen können die Zahlungen an den Handwerker wie früher als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Handelt es sich um einen Mieter, der die Handwerkerleistungen in Auftrag gibt und bezahlt, bestand bis einschließlich 2005 überhaupt keine steuerliche Begünstigung. Seit dem 1.1.2006 können Mieter pro Jahr € 600 Einkommensteuer sparen. 

 

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