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Viertes Spitzentreffen des BVK mit den Vertretervereinigungen
Am 23. Oktober 2008 trafen sich in der Bad Godesberger Redoute der BVK und die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen zum inzwischen traditionell gewordenen Spitzentreffen. Die Tagung diente der gemeinsamen Verständigung und Fortführung des konstruktiven Dialogs, um Vertreterinteressen im Spannungsfeld zwischen Versicherungsunternehmen, Politik und Verbraucherschutz wahrzunehmen. Die Umsetzung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), geplante Änderungen bei der Versicherungsvermittlungsverordnung (
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Rechtsdienstleistungsgesetz – Neue Chance für Vermittler
Das ab dem 1. 7. 2008 geltende Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen ersetzt das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935. Eines der Ziele ist es, u.a. auch außergerichtliche Rechtsdienstleistungen durch Nicht- Anwälte zuzulassen. Dies bedeutet aber nicht, dass jetzt umfassende Rechtsdienstleistungen auch unterhalb der Rechtsanwaltschaft generell zulässig sind. Da auch Versicherungsvermittler häufig mit Rechtsangelegenheiten ihrer Kunden in Berührung kommen, klärt der Artikel, ob und wie weit eine rechtliche Beratung erfolgen kann.
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„Alte-Hasen-Regelung“ für Versicherungsvertreter wird verlängert
Versicherungsvermittler, die bereits seit dem 31.August 2000 entweder selbständig oder angestellt ununterbrochen tätig sind, benötigen zur Erlaubniserteilung oder Registrierung keinen Sachkundenachweis, wenn sie bis zum 1. Juli 2009 einen Antrag auf Erlaubniserteilung oder Registrierung stellen. Dies sieht der Entwurf einer Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung vor. Der BVK hat sowohl dem Bundeswirtschaftsministerium als auch den Landeswirtschaftsministerien vorgeschlagen, auf eine Fristsetzung ganz zu verzichten. Denn wenn einem Vermittler aufgrund einer langen und ununterbrochenen Vermittlungstätigkeit eine ausreichende Sachkunde entweder zum Erwerb der Erlaubnis oder Registrierung zugebilligt werde, könne diese Kompetenz nicht dadurch verloren gehen, dass die erlaubnisfreie Vermittlungstätigkeit noch länger fortdauert.
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Verlängerung der Provisionshaftzeiten in der Lebensversicherung
Bereits in „BVK-aktuell“ vom 12. 12. 2007 hat der BVK die Auffassung vertreten, dass eine einseitige Änderung der Stornohaftungszeiten unter Berufung auf § 169 Abs. 2 VVG unzulässig ist. Das vom Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Heinrich Dörner von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, dessen Kurzfassung Sie in dem Artikel finden, bestätigt die Rechtsauffassung des BVK.
Seite 404
Wir fragen – Sie profitieren
Wovon lebt der deutsche Versicherungsvermittler und wie schlägt er sich in dem immer mehr umkämpften Markt durch. Antworten auf diese Frage möchte der BVK im nächsten Jahr erhalten und wird im ersten Quartal 2009 eine Reihe von Befragungen vornehmen. Die Erhebungen zu den Kosten der Umsetzung der EU-Richtlinie, die Strukturerhebung 2008 und der Betriebsvergleich 2008 werden wichtige Ergebnisse für die politische Arbeit des BVK geben.
... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK.
Seite 349
Vermittler zwischen den Fronten! Der Kfz-Markt im freien Fall – oder der Irrsinn geht weiter!
Bereits im fünften Jahr in Folge unterbieten sich die Kraftfahrtversicherer gegenseitig bei der Jagd nach Kunden. Die neueste Waffe sind abgespeckte Produkte mit geringen Deckungsinhalten, höheren Selbstbeteiligungen und eingeschränkten Möglichkeiten der Schadenregulierung. Ziel der Mission ist die Maximierung der Kundenanzahl und damit des eigenen Marktanteils, so ein Consulting-Manager der Kölnischen Rück. Michael Erdmann zeigt in seinem Artikel an zahlreichen Beispielen die gegenwärtige Marktsituation und stellt fest, dass die Agenturen und ihre Kunden die Zeche zahlen.
Seite 355
Versicherungsvermittler sind Diebe und Betrüger – Pamphlet von RA Jürgen Evers gegen die Branche
Unter der Überschrift „Schliche und Tricks der Ausgeschiedenen“ hat sich Rechtsanwalt Jürgen Evers in der Zeitschrift Versicherungswirtschaft über die Machenschaften der Versicherungsvermittler ausgelassen. Er führt uns vor Augen, wie übel die bösen Vermittler den armen Versicherern mitspielen. So heißt es in seinem Text z.B.: Vorsicht – Datenklau! Ausscheidende Vertreter werden im Zweifel vor dem Auslaufen des Vertragsverhältnisses bemüht sein, sich des Großteils der Daten des zuletzt von ihnen betreuten Vertragsbestands zu versichern.....Versicherer werden hierdurch unter Druck gesetzt. Er gibt den Versicherern Tipps zum Umgang mit den renitenten Vermittlern. Außerdem empfiehlt er, dass die Gesellschaften die Kunden im Hinblick auf ausscheidende Vertreter informieren sollten. Auf diesem Weg soll verhindert werden, dass der ausscheidende Vertreter die Bestandsdaten dazu nutzt, eine beliebige Information im Hinblick auf seine künftige Betätigung im Kundenkreis des Versicherers abzusetzen. Einem selbständigen Handelsvertreter steht es bereits während des bestehenden Vertragsverhältnisses frei, Kunden objektiv über das anstehende Vertragsende zu informieren. Die Geschäftsführung des BVK ist gerne bereit, Verbandsmitglieder zu unterstützen, falls Unsicherheiten darüber bestehen sollten, wie und in welcher Form Kunden informiert werden dürfen.
Seite 356
8. Continentale PKV-Forum
Zum 8. Mal lud die Continentale Vermittler zu einem Meinungsaustausch führender Experten des Gesundheitssystems ein. Michael Opoczynski, bekannt als Leiter der Verbrauchersendung WISO und Moderator des Forums, kam sofort auf den Punkt: „Die Erwartungen sind hoch. Alle hier wollen wissen, wie sie künftig ihre Kunden ansprechen sollen“. Mit dieser Begrüßung traf er den Nerv der 1200 Vermittler, die mehr den je nach Antworten auf die Frage suchten, die die Gesundheitsreform aufgeworfen hat und weiter aufwirft. BVK-Präsident Michael H. Heinz behandelte das Thema „Wechselrecht und neue PKV-Welt im Jahr 2009 – Die Auswirkungen auf Vermittler und Kunden“ bei einer Podiumsdiskussion aus Sicht der Vermittler.
Seite 372
Steuertipps
Diesmal geht es in den Steuertipps um die Anforderungen, die der BFH an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch stellt, den Prüfungsschwerpunkt „Untervertreter-GmbH“, die richtige Erfassung der stillen Reserven bei Beendigung der aktiven Berufstätigkeit, die richtige Bewertung Ihrer Agentur sowie um Steuerfragen, die sich aus der Zusammenarbeit mit Freiberuflern ergeben können.
... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK.

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Seite 255
Herausforderungen annehmen – Zukunft meistern
Die zunehmende Belastung der Versicherungsvermittler durch die Informationspflichtenverordnung des novellierten VVG (VVG-InfoV), die Registrierungspraxis der Versicherer, das schwieriger werdende Vertriebsumfeld und die Zukunftsaussichten der Agenturen waren die Hauptthemen der diesjährigen Hauptversammlung in Leipzig. Die BVK-Erfolge gegen die Verramschung über Discounter und Handelsketten, das aggressive Geschäftsgebaren der Versicherer gegenüber ihren Ausschließlichkeitsvermittlern und die Beurteilung von Gesellschaften durch ein BVK-Ranking bildeten weitere Kernthemen.
Verfassungsrechtliche Überprüfung der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)
Ziel der VVG-Informationspflichtenverordnung, die am 1.1.2008 in Kraft getreten ist, ist eine einheitliche Behandlung aller Versicherungsverträge – unabhängig vom Vertriebsweg – und die Erleichterung der Handhabung der Verbraucherinformationen durch die Unternehmen. Da bei anderen Finanzdienstleistungsprodukten keine generelle Verpflichtung besteht, Abschlusskosten anzugeben, hat der BVK im Hinblick auf die unterschiedliche Behandlung in der Informationspflichtenverordnung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Überprüfung im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei vornehmen lassen. Diese ist zu dem Ergebnis gekommen, dass unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht gegeben ist.
Seite 276
Jahreshauptversammlung des BIPAR
Bei der Jahreshauptversammlung des Europäischen Versicherungsvermittlerverbandes, des Bureau International des Producteurs d´Assurances et de Réassurances (BIPAR), wählte im Juni 2008 in Berlin BVK-Vizepräsident Ulrich Zander erneut und einstimmig in sein Präsidium, wo er die Aufgabe des Schatzmeisters weiterführt. BIPAR vertritt die Interessen der Versicherungskaufleute auf europäischer Ebene und ist ein Zusammenschluss von 47 nationalen Vermittlerorganisationen aus 30 Ländern mit insgesamt über 80.000 Mitgliedern.
Meinungsaustausch mit dem SPD-Vorsitzenden Kurt Beck
Bei einem Meinungsaustausch des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) am 16. Juni 2008 in Berlin kritisierte BVK-Präsident und BDWi-Vizepräsident Michael H. Heinz die Absicht, für Kleingewerbetreibende eine zwangsweise Altersvorsorge einzuführen. Kurt Beck bot an, ein Gespräch mit der zuständigen Ansprechpartnerin in die Wege zu leiten.
Seite 292
Steuertipps
Dieses Mal geht es in den Steuertipps um die Umsatzsteuerfreiheit von Untervertretern, um Honorarberatung durch Versicherungsmakler, um eine Dienstwagenproblematik, die steuerliche Behandlung von Gutscheinen und Tankkarten, um steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung zu Unterarbeitsverhältnissen mit Angehörigen sowie um die sog. haushaltsnahen Dienstleistungen.
... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK.

Seite 215
Michael H. Heinz als Präsident bestätigt und Thomas Billerbeck zum Vizepräsidenten gewählt
Leipzig war eine Reise wert. Das haben die rund 350 Mitglieder erfahren, die an der diesjährigen Jahreshauptversammlung des BVK teilgenommen haben. Die Mitgliederversammlung und die Fachtagung gaben einen tiefen Einblick in die Arbeit des Verbandes und die auf ihn zukommenden Aufgaben.
Die aktuelle Ausgabe - Eine Übersicht der wichtigsten Themen.
Seite 169
Keine Versicherung bei Aldi – BVK-Pressearbeit erfolgreich
Am 10. April 2008 verurteilte der BVK in einer Pressemitteilung die geplante Kooperation zwischen dem Discounter Aldi und der Signal Iduna beim Vertrieb von Versicherungen. Die Medienresonanz auf die BVK-Meldung war umwerfend: Bedeutende bundesweit erscheinende Zeitungen wie auch regionale Publikationen und viele Internetportale berichteten über den BVK-Protest mit einer Gesamtauflage in den Printmedien von 5,1 Millionen Exemplaren.
Seite 174
Die Ausschließlichkeit – Im Visier der Betrachtung
Es gab Zeiten, in denen es dem klassischen Außendienst besser ging. Die frustrierten Vertreter wechseln zur Konkurrenz oder in die Maklerschaft. Die Fluktuation befindet sich auf Rekordniveau. Dies war für Michael Erdmann Grund genug, um nach Ursachen und Hintergründen zu forschen. Er wertet in seinem Artikel Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und die seit fünf Jahren erscheinende Studie über Vertreterzufriedenheit von psychonomics, Comema und IBM aus.
Seite 126
Nicht an die Leine nehmen lassen - Mit eigener Erlaubnis Abhängigkeit vermeiden
Was jahrelang bewährte Praxis war, nämlich die unkomplizierte Berufsausübung der Versicherungsvermittler, wird in Zeiten eines überzogenen Verbraucherschutzes über den Haufen geworfen und durch allerlei rechtliche und amtliche Hürden verkompliziert. Denn seit dem 22. Mai 2007 gilt für alle Versicherungsvertreter und -makler das „Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts“ (Vermittlergesetz). Zeitgleich trat die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in Kraft, nach dem nur noch derjenige als Versicherungsvermittler tätig sein, der über eine Erlaubnis nach § 34 d der Gewerbeordnung (GewO) verfügt. Eine Erlaubnisbefreiung können diejenigen Vermittler erhalten, die sich von einem Versicherungsunternehmen als gebundene Vermittler eintragen lassen. Neun Monate nach Inkrafttreten des Vermittlergesetzes und der Einrichtung des Versicherungsvermittlerregisters sind nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) derzeit über 164.000 Versicherungsvermittler erfasst. Rund 85 Prozent (139.178) sind als gebundene Vermittler registriert. Diese besitzen demnach keine eigene Gewerbeerlaubnis und sind bei der Ausübung ihres Berufes völlig von ihren Versicherungsgesellschaften abhängig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) listet in ihrem neunseitigen Rundschreiben 9/2007 alle möglichen Kontrollpunkte auf, mit denen Versicherer die Befähigung ihrer gebundenen Vertreter überprüfen und „steuern“ sollten. Kann man solche Kontrolle gutheißen? Ist diese mit der Vorstellung eines selbständigen Versicherungskaufmanns vereinbar? Die Antwort ist sicherlich zu verneinen. Doch wo liegt der Ausweg? Nach § 34 d Absatz 1 GewO können sich die Versicherungsvertreter auch selbst registrieren lassen, ohne von Versicherungsunternehmen überprüft und ständig kontrolliert zu werden. Von der Registrierung über das Versicherungsunternehmen hängt aber noch viel mehr ab: Wird der Vertretungsvertrag durch welche Umstände auch immer gekündigt, steht die Ausübung des eigenen Berufs auf dem Spiel und damit die Quelle jeglicher Einnahmen. Daher: Die Selbstregistrierung ist das Gebot der Stunde!
Seite 86
Beratungspflichten für Vermittler – Beratungsprotokolle und Beratungsdokumentation
Nach Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts sind Versicherungsvermittler verpflichtet, den Verlauf eines Beratungsgespräches festzuhalten. Häufig war es in der Praxis bisher schon so, dass Beratungsgespräche, insbesondere von Versicherungsmaklern, schriftlich fixiert wurden, um einem späteren Haftungsrisiko zu entgehen.
Die nunmehr gesetzlich normierte Pflicht trifft alle Versicherungsvermittler und gilt daher sowohl für gebundene Vermittler als auch für Versicherungsmakler. Inhalte des Beratungsprotokolls, Weitergabe an den Versicherer, Tipps für die inhaltliche Gestaltung sowie Aufbewahrung und Archivierung von Beratungsprotokollen, das sind einige Punkte, die in dem Artikel behandelt werden.
Seite 46
Auswirkungen der VVG-Reform auf die Provisionsregelungen in der Lebensversicherung
Bisher konnten die Versicherer bei Lebensversicherungen die ersten Prämien zur Deckung der Abschlusskosten verwenden und auf dieser Grundlage die Prämien so kalkulieren, dass zumindest in den ersten beiden Vertragsjahren kein Rückkaufswert bestand. Mit der Neufassung des VVG soll erreicht werden, dass dem frühzeitig kündigenden Versicherungsnehmer ein Mindestrückkaufswert zusteht. Anders als nach der vielfach geäußerten Auffassung der Versicherungsunternehmen hat der Gesetzgeber aber nicht geregelt, dass durch diese Vorschriften auch Provisionsvereinbarungen berührt oder sogar unwirksam werden, die privatrechtlich zwischen dem Vermittler und dem Unternehmen vereinbart worden sind. Hinweise mancher Unternehmen, nach dem neuen VVG könnten die Provisionen nur noch ratierlich über fünf Jahre verteilt ausgezahlt werden oder es bestände nunmehr eine fünfjährige Stornohaftungszeit, sind daher unzutreffend. Ein Recht, Verträge einseitig zu ändern, besteht daher ebenso wenig wie ein Anspruch, Vertragsänderungen mit den Vermittlern durchzusetzen.
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Untersuchung der EU-Kommission über Unternehmensversicherungen
Am 13. Juni 2005 beschloss die Europäische Kommission, eine Untersuchung zu Versicherungsprodukten und -dienstleistungen für Unternehmen einzuleiten. Ziel der Untersuchung war es, den Sektor und die betreffenden Praktiken näher zu prüfen, um letztendlich etwaige konkrete restriktive Praktiken oder Wettbewerbsverzerrungen auszumachen. Die Kommission hat in ihrem Bericht, der Ende 2007 in der Bundestagsdrucksache 16/7070 veröffentlicht wurde, festgehalten, dass sie im Hinblick auf die Versicherungsvermittlung feststellt, dass Interessenkonflikte und mangelnde Offenlegung der von Vermittlern erhaltenen Vergütung Probleme für das Funktionieren des Marktes aufwerfen und in bestimmten Fällen zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs sowie zu höheren Preisen führen können. Sie verpflichte sich, diese Fragen im Rahmen der geplanten Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung anzugehen. Der BVK hat zu diesem Bericht eingehend Stellung genommen und kommt zu dem Ergebnis, dass er nicht geeignet ist, daraus eine Regelungsnotwendigkeit abzuleiten.
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2008 – ein Jahr voller Herausforderungen und Chancen
In seinem traditionellen Artikel zum Jahresanfang gibt BVK-Präsident Michael H. Heinz einen Statusbericht und wirft einen Blick in die Zukunft. Die Berufs- und Arbeitswelten ändern sich ständig, sie reagieren laufend auf neue Technologien und die Bedürfnisse der Menschen. Der Veränderungsbedarf auch in unserem Berufsstand ist groß. Es mehren sich aber die Anzeichen dafür, dass eine grundsätzlich weiter bestehende Nachfrage nach unseren Dienstleistungen und Produkten in dem bewährten persönlichen und zuverlässigen Kontakt mit auf Kaufmanns-Ethik basierenden Prinzipien eine glänzende Zukunft hat.
Wir stellen mit großer Zufriedenheit fest, dass sich unsere an dieser Stelle vor einem Jahr veröffentlichte Prognose eines sich selbst tragenden Aufschwungs für das vergangene Jahr bewahrheitet hat. Darüber hinaus erkennen wir erfreuliche Anzeichen dafür, dass – wenn auch leicht gebremst – das Jahr 2008 ebenfalls ein gesamtwirtschaftlich sehr erfolgreiches sein wird.