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Beratungspflichten für Vermittler – Beratungsprotokolle und Beratungsdokumentation
Nach Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts sind Versicherungsvermittler verpflichtet, den Verlauf eines Beratungsgespräches festzuhalten. Häufig war es in der Praxis bisher schon so, dass Beratungsgespräche, insbesondere von Versicherungsmaklern, schriftlich fixiert wurden, um einem späteren Haftungsrisiko zu entgehen.
Die nunmehr gesetzlich normierte Pflicht trifft alle Versicherungsvermittler und gilt daher sowohl für gebundene Vermittler als auch für Versicherungsmakler. Inhalte des Beratungsprotokolls, Weitergabe an den Versicherer, Tipps für die inhaltliche Gestaltung sowie Aufbewahrung und Archivierung von Beratungsprotokollen, das sind einige Punkte, die in dem Artikel behandelt werden.
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Allianz verliert erneut Prozess
In VersVerm 7/8 2007 hatten wir auf Seite 259 darüber berichtet, dass die Allianz aufgrund eines Urteils des Landgerichtes München I vom 25.6.2007 ihren Vertretern in der Kfz-Versicherung auch für den Zweittarif einen Provisionssatz von 10 % der Jahresprämie zahlen muss. Gegen dieses Urteil hatte die Allianz beim Oberlandesgericht München Berufung eingelegt. Das OLG wies jedoch die Berufung als unbegründet zurück. Eine Revision gegen die Entscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Der BVK begrüßt das Urteil ausdrücklich, da einseitige Änderungsvorbehalte zu Lasten des Vertreters durch die Entscheidung des OLG München deutlich erschwert werden.
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Steuertipps
In dieser Ausgabe geht es um die Berechnung einer Bestandspflegerückstellung, das Vertrauen auf Zusagen des Finanzamts, Tantiemenvereinbarungen des Ehegatten, die Arbeitszimmerproblematik, Wertpapiere als Liquiditätsreserve einer Agentur, die Schätzung von Betriebseinnahmen, die Provisionsweitergabe an Mitarbeiter, die steuerliche Absetzbarkeit von Telefonkosten, die Aufwendungen für Lernarbeitsgemeinschaften und um Bewirtungskosten als Werbungskosten.
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Wolfgang Schroeckh im Ruhestand
Einmaliges sollte man besonders würdigen: Am 29. Februar 2008 schied der leitende Verbandsgeschäftsführer Wolfgang Schroeckh aus dem BVK und dem Berufsleben aus. Mit ihm verlässt ein außergewöhnlich kompetenter wie weitsichtiger, beharrlicher und loyaler Mitarbeiter die Geschäftsführung des BVK in Bonn. 29 Jahre lang vertrat er die Interessen der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute, national wie international. Sein Ausscheiden aus rein privaten Gründen war Anlass für einen Empfang, bei dem Wolfgang Schroeckh Dankbarkeit, Anerkennung und Respekt gezollt wurden.
... und vieles mehr. Exklusiv für die Mitglieder des BVK.